Die Europäische Kommission will mit einem neuen Europäischen Innovationsgesetz die Bedingungen für innovative Unternehmen in der EU verbessern. Ziel laut EU-Kommission ist es, Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien schneller in marktfähige Produkte und Geschäftsmodelle zu überführen und gleichzeitig grenzüberschreitendes Wachstum zu erleichtern.
Im Mittelpunkt stehen zwei zentrale Probleme: der schwierige Zugang zu Finanzierung sowie fragmentierte Regeln bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen. Ergänzend soll ein gemeinsamer Rahmen für regulatorische Reallabore entstehen.
Geistiges Eigentum soll leichter finanzierbar werden
Viele Start-ups und Scale-ups verfügen über Patente und andere immaterielle Vermögenswerte, können diese aber nur schwer zur Finanzierung nutzen. Das geplante Gesetz soll deshalb einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung und Offenlegung von geistigem Eigentum schaffen.
Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum soll ein Kompetenzzentrum entstehen. Es soll Unternehmen bei der Bewertung von IP-Vermögenswerten unterstützen, Daten und Marktinformationen bereitstellen und bei der Entwicklung IP-gestützter Finanzierungsinstrumente helfen.
Zusätzlich ist eine digitale Matchmaking-Plattform vorgesehen, die Inhaber von Schutzrechten mit Investoren, Käufern und Lizenzpartnern zusammenbringt. Verträge und Transaktionen sollen allerdings außerhalb der Plattform abgeschlossen werden.
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Kommission erwartet Milliarden an zusätzlicher Finanzierung
Die EU-Kommission verbindet mit dem neuen Rahmen erhebliche wirtschaftliche Erwartungen. Durch IP-gestütztes Eigen- und Fremdkapital sollen zusätzliche Finanzierungen in Milliardenhöhe mobilisiert werden.
Zugleich sollen Verwaltungskosten sinken. Ziel ist es, geistiges Eigentum stärker als wirtschaftlich nutzbare Anlageklasse zu etablieren und insbesondere innovativen Unternehmen mit wenigen klassischen Sicherheiten den Zugang zu Kapital zu erleichtern.
Die Nutzung des Bewertungsrahmens soll grundsätzlich freiwillig bleiben. EU-Institutionen und -Programme sollen ihn jedoch einsetzen können, wenn die Bewertung von geistigem Eigentum Bestandteil einer Finanzierung ist.
Einheitliche Regeln für Forschungs- und Entwicklungsaufträge
Ein zweiter Schwerpunkt ist die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung. Bislang gelten in diesem Bereich unterschiedliche nationale Regeln, was grenzüberschreitende Vergaben erschwert.
Das neue Gesetz soll deshalb ein gemeinsames EU-Verfahren schaffen. Start-ups, Scale-ups, Hochschulen und größere Unternehmen sollen dadurch einfacher an Forschungs- und Entwicklungsprojekten öffentlicher Auftraggeber teilnehmen können.
Vorgesehen sind unter anderem funktionale Ausschreibungen, flexiblere Vertragsänderungen und innovationsfreundlichere Regelungen zu geistigem Eigentum. Angebote sollen zudem innerhalb von höchstens zwei Monaten bewertet werden.
EU-Präferenz soll europäische Innovation stärken
Das geplante Regelwerk enthält auch eine europäische Präferenz für bestimmte FuE-Aufträge. Mindestens die Hälfte der Forschungs- und Entwicklungsarbeit soll grundsätzlich in EU-Mitgliedstaaten oder in entsprechend eingebundenen Partnerstaaten stattfinden.
Damit will die Kommission sicherstellen, dass öffentliche Innovationsausgaben stärker zur technologischen Wertschöpfung innerhalb Europas beitragen. In sensiblen Bereichen können öffentliche Auftraggeber den Zugang zusätzlich einschränken.
Nach Angaben der Kommission sollen die neuen Beschaffungsregeln öffentlichen Auftraggebern jährlich rund eine Milliarde Euro einsparen. Für Unternehmen werden zugleich erhebliche zusätzliche wirtschaftliche Effekte erwartet.
Reallabore sollen Innovation schneller ermöglichen
Parallel zum Innovationsgesetz schlägt die Kommission gemeinsame Grundsätze für regulatorische Reallabore vor. Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen neue Technologien damit zeitlich begrenzt unter Aufsicht von Behörden testen können.
Solche Sandboxes sollen insbesondere Start-ups helfen, regulatorische Anforderungen früher zu verstehen und neue Lösungen schneller zur Marktreife zu bringen. Gleichzeitig betont die Kommission, dass Reallabore keine generelle Deregulierung darstellen.
Sicherheitsanforderungen, Grundrechte, Datenschutz und andere rechtliche Vorgaben sollen auch während der Testphasen gelten. Ziel ist vielmehr ein einheitlicherer europäischer Rahmen, der Innovation ermöglicht und gleichzeitig regulatorische Kontrolle erhält.





