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Kreislaufwirtschaft: Neues EU-Label fördert ab 2026 langlebige Produkte

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
Foto: Dimitris Vetsikas / Pixabay

Key takeaways

Die EU führt ein neues Label und einen Pflicht-Hinweis ein, um Verbraucher besser über ihre Rechte zu informieren und nachhaltige Kaufentscheidungen zu fördern. Die Etiketten sollen die Kreislaufwirtschaft stärken und gelten ab September 2026. Unternehmen können freiwillig längere Garantien auszeichnen lassen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission will ein Zeichen für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit im Konsumverhalten setzen: Ab dem kommenden Jahr wird ein neues EU-weit einheitliches Produktsiegel eingeführt, das Verbraucher besser über ihre Rechte aufklären und Unternehmen zu mehr Verantwortung motivieren soll. Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher im ökologischen Wandel, die ab dem 27. September 2026 verpflichtend in Kraft tritt.

Verbraucher sollen fundiertere Entscheidungen treffen können

Zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist ein gut sichtbarer Pflicht-Hinweis, der künftig in allen Einzelhandelskanälen – online wie offline – angebracht werden muss. Er soll über die gesetzlich garantierten Rechte der Verbraucher informieren und praktische Hinweise zum Umgang mit nicht konformen Produkten geben. Ziel ist es, den Zugang zu Informationen zu vereinfachen und Konsumenten bei der Wahl langlebigerer Produkte zu unterstützen.

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Freiwilliges Haltbarkeitslabel für überdurchschnittliche Garantieversprechen

Zusätzlich wird ein freiwilliges Etikett für Unternehmen eingeführt, die ihre Produkte über den gesetzlichen Standard hinaus garantieren. Dieses Label können Hersteller nutzen, wenn sie die Haltbarkeit eines Produkts über die Mindestgarantie von zwei Jahren hinaus vollständig abdecken – und das ohne Zusatzkosten für den Käufer. Dadurch sollen Hersteller motiviert werden, ihre Produktqualität sichtbar zu machen und sich vom Wettbewerb abzuheben.

Einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten bis 2026

Die neue Kennzeichnung wird nicht nur ein Instrument zur Verbraucherinformation, sondern auch ein Impulsgeber für die Kreislaufwirtschaft sein. Sie soll die Nachfrage nach reparaturfreundlichen, langlebigen Produkten steigern und den Übergang zu nachhaltigeren Konsummodellen unterstützen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 27. März 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen – knapp ein halbes Jahr vor dem verbindlichen Start der Anwendung.

Rechtsgrundlage: Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung

Unverändert bleibt die Basis im EU-Verbraucherschutzrecht: Eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung, innerhalb derer Händler verpflichtet sind, kostenfrei zu reparieren, umzutauschen oder – in bestimmten Fällen – den Kaufpreis zu erstatten. Das neue Label ergänzt diese Regelung und macht zusätzliche Garantien transparent, was wiederum das Vertrauen in nachhaltige Produktversprechen stärken soll.

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