Die Europäische Kommission hat das politische Grundsatzabkommen über das sogenannte „Omnibus I“-Vereinfachungspaket begrüßt. Es markiert einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Unternehmen innerhalb der EU von bürokratischem Aufwand – insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten.
Im Zentrum des Pakets, das die Mitgliedsstaaten vereinbart haben, stehen Änderungen an der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie an der Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD). Ziel ist es, Berichtspflichten zu vereinfachen, einheitlicher zu gestalten und zugleich kleine Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Statt alle Unternehmen gleichermaßen zu adressieren, konzentrieren sich die Pflichten künftig stärker auf Großunternehmen mit relevanter Wirkung auf Umwelt und Klima.
Weniger Last für kleine Unternehmen
Kernbestandteil des Pakets ist die Rücknahme oder Abschwächung von Berichts- und Sorgfaltspflichten für zahlreiche Unternehmen. Gleichzeitig wird größeren Unternehmen, die weiterhin unter die Vorschriften fallen, mehr Flexibilität eingeräumt. Damit soll verhindert werden, dass kleinere Betriebe durch indirekte Anforderungen – etwa durch übermäßige Informationsanforderungen von Großunternehmen – zusätzlich belastet werden.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der administrativen Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die bürokratischen Lasten um 25 % insgesamt und um 35 % speziell für KMU zu senken. Diese Maßnahmen sollen Investitionsspielräume in Milliardenhöhe freisetzen.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Ziel: Klarere Regeln, weniger Komplexität
Die Änderungen an der CSRD betreffen sowohl den Umfang der betroffenen Unternehmen als auch die Anforderungen der Berichterstattung selbst. Für Unternehmen, die weiterhin zur Berichterstattung verpflichtet sind, sollen die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) in Zukunft schlanker und einfacher gestaltet werden. Die CSDDD wiederum wird in ihrer Komplexität reduziert, ohne die Grundziele – wie den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten – zu gefährden.
Auch der sogenannte „Stop-the-clock“-Mechanismus, der bereits im April 2025 vom Rat beschlossen wurde, wird Teil der Vereinfachungsstrategie. Damit wurde die Anwendung der CSRD für viele große Unternehmen sowie börsennotierte KMU um bis zu zwei Jahre verschoben.
Nächste Schritte
Das erzielte Trilog-Ergebnis muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Nach der Verabschiedung durch die Mitgesetzgeber werden die Änderungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Mit dem Omnibus-I-Paket setzt die EU ein Signal für ein unternehmensfreundlicheres regulatorisches Umfeld, das nachhaltiges Wachstum, Innovation und Beschäftigung fördern soll.


