Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) vorgelegt. Ziel ist es, die Anwendung der Vorschriften EU-weit zu vereinheitlichen und Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.
Einheitliche Regeln für mehr Wettbewerb und Nachhaltigkeit
Mit der Verordnung verfolgt die EU das Ziel, den Verpackungssektor nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig den Binnenmarkt zu stärken. Einheitliche Vorgaben sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren, die bislang mit unterschiedlichen nationalen Regelungen konfrontiert waren.
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Steigendes Abfallaufkommen als zentraler Treiber
Der Handlungsdruck ist hoch: Pro Kopf fallen in Europa jährlich große Mengen Verpackungsabfälle an. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das Abfallaufkommen in den kommenden Jahren deutlich steigen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen. Die neuen Regeln sollen dieser Entwicklung entgegenwirken.
Leitfaden schafft Klarheit bei zentralen Fragen
Die veröffentlichten Leitlinien konkretisieren zentrale Begriffe und Anforderungen der Verordnung. Dazu gehört unter anderem die Definition, wann Unternehmen als Hersteller gelten und welche Produkte als Verpackung eingeordnet werden. Damit reagiert die Kommission auf zahlreiche Rückfragen aus der Wirtschaft.
Fokus auf Einwegverpackungen und Schadstoffe
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Einschränkungen für Einwegverpackungen sowie auf dem Umgang mit potenziell schädlichen Stoffen wie PFAS in Lebensmittelverpackungen. Zudem werden Vorgaben zu Wiederverwendungsquoten und zur erweiterten Herstellerverantwortung näher erläutert.
Mehr Orientierung für Unternehmen und Mitgliedstaaten
Ergänzend zu den Leitlinien wurden häufig gestellte Fragen veröffentlicht, die praktische Anwendungsfragen klären sollen. Diese sollen regelmäßig aktualisiert werden, um neue Entwicklungen und offene Punkte abzudecken.
Weitere Regeln in Vorbereitung
Die Kommission arbeitet bereits an zusätzlichen Rechtsakten, etwa zur Kennzeichnung von Verpackungen, zum Rezyklatanteil und zu Kriterien für Recyclingfähigkeit. Diese sollen in enger Abstimmung mit Mitgliedstaaten und Wirtschaft ausgearbeitet werden.
Die Verpackungsverordnung ist seit Anfang 2025 in Kraft und gilt als zentraler Baustein der europäischen Kreislaufwirtschaft. Sie soll dazu beitragen, Ressourcen zu schonen, Emissionen zu senken und Innovationen im Bereich nachhaltiger Verpackungen zu fördern.


