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Europäisches Parlament beschließt radikale Verpackungsreform zur Müllreduktion

Plastikmüll in einem Einkaufswagen
Foto: Ralph / Pixabay

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch neue Vorschriften verabschiedet, die darauf abzielen, den Verpackungsmüll in der Europäischen Union zu reduzieren und die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die neuen Regelungen, die mit einer deutlichen Mehrheit von 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurden, sollen den Anstieg der Verpackungsabfälle bekämpfen, den Binnenmarkt vereinheitlichen und zur Reduktion von Verpackungen beitragen.

Die Gesetzgebung schreibt vor, dass der Leerraumanteil in Umverpackungen und Transportverpackungen sowie in Verpackungen für den elektronischen Handel maximal 50 % betragen darf. Hersteller und Importeure werden verpflichtet, leichtere und volumenärmere Verpackungen zu entwickeln.

Ein wichtiger Bestandteil der Regelung ist das Verbot von bestimmten Einwegkunststoffverpackungen ab dem 1. Januar 2030. Dies betrifft vor allem Verpackungen für frisches Obst und Gemüse, Lebensmittel und Getränke in Gastronomiebetrieben sowie kleine Einwegverpackungen für Hoteltoilettenartikel.

Darüber hinaus werden Chemikalien, die Grenzwerte für Ewigkeitschemikalien überschreiten, in Lebensmittelverpackungen verboten, was einen bedeutenden Schritt für den Gesundheitsschutz darstellt. Ziele für die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen wurden ebenfalls festgelegt, um die Abfallsammlung zu verbessern und das Recycling effektiver zu gestalten.

Die neue Regelung sieht auch vor, dass Endvertreiber von Getränken und Speisen zum Mitnehmen Verbraucher dazu ermuntern sollen, eigene Behälter zu verwenden und bis 2030 10 % ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten.

Diese Maßnahmen reagieren auf die steigenden Erwartungen der europäischen Bürger, die sich für die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Verringerung von Müll aussprechen. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach praxisnahen und gut umsetzbaren Regelungen für die Verpackungswertschöpfungskette bekräftigt. Der Verband betont die Unterstützung des Handels für das Ziel, den Verpackungsmüll zu reduzieren und eine effektive Kreislaufführung zu gewährleisten. Der Verband setze sich für einen harmonisierten Rechtsrahmen mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten ein.

Der HDE äußert jedoch ebenfalls Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen und forderte mehr Augenmaß bei den Verpackungsverboten, insbesondere bei leichtem Obst und Gemüse. Der Verband weißt darauf hin, dass Verpackungen oft notwendig sind, um die Frische und Unversehrtheit der Produkte zu sichern. Kritisch sieht der HDE auch das vorgesehene faktische Verbot von Palettenhüllen und -gurten, welches erhebliche Auswirkungen auf die Lieferkette und den Produktschutz hätte.

Abschließend betont der HDE die Wichtigkeit von kompatiblen Pfandsystemen, wie das erfolgreiche deutsche Einwegpfandsystem, und mahnte an, dass die vorgesehenen delegierten Rechtsakte frühzeitig und mit ausreichenden Umsetzungsfristen beschlossen werden müssen, um eine praktikable Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen.

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