Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat ihre Jahresbilanz für 2025 veröffentlicht und zeigt ein deutlich verschärftes Vorgehen gegen illegale Beschäftigung. Mit über 52.000 neu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und rund 98.000 Strafverfahren verzeichnet die Behörde einen erneuten Anstieg. Auch bei den abgeschlossenen Verfahren gab es Zuwächse: 93.500 Straf- und 49.500 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden im Jahr 2025 beendet.
Insgesamt überprüfte die FKS 25.800 Arbeitgeber und deckte einen Schaden von rund 675 Millionen Euro auf. Die verhängten Freiheitsstrafen summierten sich auf knapp 1.200 Jahre.
Mehr Ermittlungen und Fokus auf organisierte Strukturen
Die Schadenssumme setzt sich aus hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern, Mindestlöhnen, Urlaubskassenbeiträgen und zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zusammen. Die FKS sieht ihre risikoorientierte Prüfstrategie bestätigt: Strukturelle und organisierte Formen der Schwarzarbeit geraten zunehmend in den Mittelpunkt. 2025 bearbeitete die Behörde mehr als 60 komplexe Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität.
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Breites Prüfspektrum von Sozialbetrug bis Mindestlohn
Die Aufgaben der FKS reichen von der Kontrolle ordnungsgemäßer Sozialversicherungsmeldungen über Ermittlungen bei illegaler Beschäftigung bis zur Überprüfung von Mindestarbeitsbedingungen. Prüfungen erfolgen sowohl risikobasiert als auch verdachtsunabhängig. Häufig schließen sich auf Mitarbeiterbefragungen vor Ort umfassende Geschäftsunterlagenprüfungen an. Zudem führte die Behörde bundesweite Schwerpunktkontrollen in besonders gefährdeten Branchen wie Bau, Gastgewerbe, Sicherheitsdienste, Friseur- und Kosmetikbetriebe sowie Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Politik fordert konsequentes Vorgehen für faire Bedingungen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betont, dass Schwarzarbeit und Ausbeutung konsequent bekämpft werden müssen, um faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Die FKS spiele dabei eine zentrale Rolle und profitiere bereits von neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die präzisere und effizientere Ermittlungsarbeit ermöglichen.
Modernisierungsgesetz steigert künftige Schlagkraft
Mit dem Ende 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) erhält die FKS deutlich erweiterte Möglichkeiten. Dazu gehören moderne Datenanalysetools zur systematischen Auswertung großer Datenmengen, ein verbessertes Risikomanagement sowie zusätzliche Befugnisse zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Die neuen Strukturen sollen die Ermittlungsqualität erhöhen und Prüfprozesse effizienter machen.


