Die traditionsreiche Modehauskette Keller-Warth aus Biberach an der Riß hat Insolvenz angemeldet. Das seit 1864 bestehende Familienunternehmen stellte beim Amtsgericht Ravensburg einen entsprechenden Antrag. Betroffen sind 14 Filialen in Baden-Württemberg und Bayern sowie rund 90 Beschäftigte.
Trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollen sämtliche Geschäfte zunächst geöffnet bleiben. Ziel des Verfahrens ist es, Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens zu prüfen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Stationärer Modehandel setzt Unternehmen unter Druck
Als wesentliche Ursachen für die finanzielle Schieflage nennt Geschäftsführer Günter Warth gegenüber BILD die anhaltenden Veränderungen im stationären Bekleidungshandel.
Insbesondere die wirtschaftlichen Folgen der pandemiebedingten Geschäftsschließungen, rückläufige Besucherzahlen in den Innenstädten und deutlich gestiegene Betriebskosten hätten die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens geschwächt.
Hinzu kommen Unternehmensstrukturen, die über Jahrzehnte gewachsen sind und sich unter den veränderten Marktbedingungen nicht mehr an allen Standorten wirtschaftlich betreiben lassen.
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14 Filialen in Baden-Württemberg und Bayern
Keller-Warth betreibt insgesamt 14 Geschäfte. Standorte befinden sich unter anderem in Biberach, Ravensburg, Laupheim, Riedlingen, Überlingen und Freiburg sowie im bayerischen Oberjoch.
Das Unternehmen gehört seit mehr als eineinhalb Jahrhunderten zum regionalen Modeeinzelhandel. Geschäftsführer Günter Warth führt den Familienbetrieb bereits in fünfter Generation.
Mit dem Insolvenzantrag steht nun die wirtschaftliche Zukunft der traditionsreichen Handelskette zur Disposition. Eine unmittelbare Schließung der bestehenden Verkaufsstandorte ist jedoch nicht vorgesehen.
Rund 90 Beschäftigte von Insolvenz betroffen
Besondere Bedeutung hat das Verfahren für die knapp 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens. Ihre langfristige Beschäftigung hängt davon ab, ob eine wirtschaftlich tragfähige Fortführung gelingt.
Die Unternehmensleitung hat den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze als wichtiges Ziel bezeichnet.
Ob dafür einzelne Standorte umstrukturiert, Kosten reduziert oder weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen, ist bislang nicht bekannt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht Ravensburg hat den Ulmer Rechtsanwalt Michael Winterhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Zu seinen Aufgaben gehört es, die wirtschaftliche Situation zu prüfen und die Voraussetzungen für den weiteren Geschäftsbetrieb zu sichern.
Währenddessen soll der Verkauf in sämtlichen Filialen fortgesetzt werden. Welche Perspektiven sich für das Unternehmen ergeben, hängt vom Verlauf des Insolvenzverfahrens und den verfügbaren Sanierungsmöglichkeiten ab.
Die Insolvenz von Keller-Warth verdeutlicht zugleich den Anpassungsdruck, unter dem traditionelle Modehändler angesichts steigender Kosten und veränderter Einkaufsgewohnheiten stehen.






