Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil zentrale Anforderungen der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe bislang unzureichend in nationales Recht umgesetzt wurden. Ziel der Richtlinie ist es, Umweltauswirkungen durch bestimmte Kunststoffprodukte zu verringern und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.
Unklare Definitionen und fehlende Maßnahmen
Ein zentraler Kritikpunkt der Kommission betrifft die fehlende Definition von „Hafenauffangeinrichtungen“. Diese ist notwendig, um die Pflichten und Kostenverteilungen für Hersteller korrekt zu regeln. Auch bei den Vorgaben zur getrennten Sammlung von Kunststoffabfällen sieht Brüssel Defizite. So lasse das deutsche Gesetz Abweichungen zu, die nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Ein weiterer Mangel: Die derzeitige Regelung enthält keine ausreichenden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Verbraucher für wiederverwendbare Alternativen und die Folgen von Vermüllung. Die EU verlangt hier klare Kommunikationsstrategien, die in Deutschland bislang fehlen.
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EU setzt Frist von zwei Monaten
Mit der Zustellung des Aufforderungsschreibens beginnt ein zweimonatiger Zeitraum, in dem Deutschland die Chance hat, auf die Vorwürfe zu reagieren und die Mängel zu beheben. Andernfalls kann die Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Estland ebenfalls betroffen
Auch Estland wurde von der Kommission abgemahnt, da dort die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung als unzureichend gilt. Allerdings liegt der Schwerpunkt der aktuellen Maßnahme klar auf Deutschland, das mit seiner Umweltgesetzgebung dem europäischen Anspruch hinterherhinkt.


