Betreiber von Online-Marktplätzen stehen künftig stärker in der Verantwortung für Inhalte, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass sie personenbezogene Daten in Anzeigen vor der Veröffentlichung prüfen und gegebenenfalls blockieren müssen.
EuGH-Urteil verpflichtet zu aktiver Kontrolle
Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer rumänischen Frau, deren Bild und Telefonnummer ohne ihre Zustimmung in einer sexuell konnotierten Anzeige auf der Plattform publi24.ro veröffentlicht wurden. Obwohl die Betreiberin Russmedia Digital die Anzeige schnell entfernte, verbreitete sie sich auf weiteren Webseiten. In der ersten Instanz wurde das Unternehmen zu Schadensersatz verurteilt, in der Berufung jedoch freigesprochen – das Berufungsgericht sah in Russmedia lediglich einen Hosting-Anbieter.
Das letztlich angerufene Berufungsgericht in Cluj legte die Frage dem EuGH vor. Dessen Urteil stellt nun klar: Betreiber von Online-Marktplätzen gelten als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten durch ihre Plattform veröffentlichen – auch wenn die Inhalte von Nutzern eingestellt werden.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Keine Ausnahmen durch E-Commerce-Richtlinie
Der EuGH macht deutlich, dass sich Plattformbetreiber nicht auf Haftungsfreistellungen der E-Commerce-Richtlinie berufen können, wenn es um Verstöße gegen die DSGVO geht. Die Richter fordern konkrete Maßnahmen: Plattformen müssen sensible Anzeigen vor Veröffentlichung identifizieren, prüfen, ob eine Einwilligung vorliegt, und die Verbreitung solcher Inhalte auf Drittseiten aktiv unterbinden. Ohne ausreichende Einwilligung dürfen solche Anzeigen nicht veröffentlicht werden.
Für Betreiber von Online-Marktplätzen bedeutet das Urteil erheblichen zusätzlichen Aufwand bei der Anzeigeprüfung und potenzielle Haftungsrisiken. Gleichzeitig stärkt es den Schutz der Nutzer vor missbräuchlicher Veröffentlichung sensibler Daten.


