In Kalifornien hat ein potenziell weitreichender Prozess gegen Meta begonnen. 29 US-Bundesstaaten werfen dem Konzern vor, Facebook und Instagram mit Funktionen ausgestattet zu haben, die insbesondere Kinder und Jugendliche möglichst lange an die Plattformen binden. Neben möglichen Sanktionen von bis zu rund 200 Milliarden Dollar (rund 171 Milliarden Euro) verlangen die Kläger Änderungen an zentralen Produktmechanismen.
Damit geht es um mehr als klassische Vorwürfe wegen problematischer Inhalte. Zur Debatte steht, ob das auf Aufmerksamkeit und Interaktion optimierte Design sozialer Netzwerke selbst ein rechtliches Risiko darstellen kann.
Kläger greifen Plattformarchitektur an
Im Mittelpunkt des seit dem 18. August vor einem Bundesgericht in Oakland laufenden Verfahrens stehen Funktionen wie Endlos-Scrollen, kontinuierliche Inhaltsausspielung, Benachrichtigungen und „Likes“. Nach Darstellung der Kläger soll Meta solche Mechanismen eingesetzt haben, obwohl dem Unternehmen mögliche Risiken für Minderjährige bekannt gewesen seien.
Meta bestreitet die Vorwürfe. Entscheidend ist dabei die Verlagerung des juristischen Angriffspunkts: Statt primär nutzergenerierte Inhalte zu behandeln, nehmen die Staaten Entscheidungen des Plattformbetreibers über Gestaltung und Nutzerführung ins Visier.
Ein Erfolg dieser Argumentation könnte deshalb über Facebook und Instagram hinausreichen. Auch TikTok, YouTube, Snapchat und andere Plattformen setzen auf vergleichbare Mechanismen zur Steigerung von Nutzung und Interaktion.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Verfahren geht auf Untersuchungen seit 2021 zurück
Einen wichtigen Ausgangspunkt bildeten 2021 die Veröffentlichungen der ehemaligen Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen. Interne Dokumente lösten eine Debatte darüber aus, welche Erkenntnisse Meta über mögliche Auswirkungen seiner Plattformen auf junge Nutzer hatte.
Im November 2021 begann eine Untersuchung mehrerer Bundesstaaten. Zwei Jahre später erhob eine überparteiliche Koalition von 33 Generalstaatsanwälten Klage. Im aktuellen Verfahren stehen 29 Generalstaatsanwälte hinter den Vorwürfen; Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen zunächst Ansprüche nach bundesstaatlichem Recht.
Die Kläger behaupten unter anderem, Meta habe intern Ziele zur Steigerung der Nutzungsdauer verfolgt und zugleich von einer erheblichen Nutzung seiner Plattformen durch Kinder unter 13 Jahren gewusst. Diese Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt.
Forderungen erreichen enorme Größenordnung
Die möglichen Sanktionen könnten sich nach Angaben zum Verfahren auf rund 200 Milliarden Dollar (rund 171 Milliarden Euro) summieren. Die hohe Summe ergibt sich unter anderem daraus, dass mögliche Verstöße je betroffenem Minderjährigen sanktioniert werden können.
Ob Meta haftet und Zahlungen auch nur annähernd in dieser Größenordnung leisten müsste, ist offen. Wirtschaftlich möglicherweise folgenreicher wären ohnehin gerichtlich angeordnete Änderungen an Facebook und Instagram.
Sollten bestimmte Engagement-Mechanismen gegenüber Minderjährigen als rechtswidrig eingestuft werden, könnten Endlos-Scrollen, Likes, Benachrichtigungen oder algorithmische Empfehlungen von gewöhnlichen Produktfunktionen zu Compliance-Risiken werden.
Meta verweist auf ausgebauten Jugendschutz
Meta hält dem entgegen, seine Schutzmaßnahmen für Minderjährige erheblich erweitert zu haben. Teen Accounts schränken unter anderem Kontakte und Inhaltsempfehlungen ein. Für jüngere Jugendliche lassen sich bestimmte Einstellungen nur mit Zustimmung der Eltern lockern.
Hinzu kommen Alterserkennung, restriktivere Inhaltseinstellungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen bei sensiblen Themen. Für das Verfahren bleibt allerdings die Frage entscheidend, was Meta in früheren Jahren über mögliche Risiken wusste und wie der Konzern darauf reagierte.
Auch Verstöße gegen den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) stehen im Raum. Die Kläger werfen Meta vor, personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne die erforderliche Zustimmung der Eltern verarbeitet zu haben.
Zuckerberg und Mosseri als Zeugen erwartet
Meta argumentiert zudem gegen einen einfachen kausalen Zusammenhang zwischen Social-Media-Nutzung und psychischen Erkrankungen. Tatsächlich dürfte die Kausalitätsfrage ein zentraler Streitpunkt werden.
Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri sollen im Verlauf des voraussichtlich etwa sechswöchigen Prozesses aussagen. Die Geschworenen haben beratende Funktion; über die Haftung entscheidet letztlich US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers.
Für Meta steht dabei mehr auf dem Spiel als eine mögliche Geldstrafe. Facebook und Instagram finanzieren sich wesentlich über Werbung und damit über Reichweite und Nutzeraktivität. Einschränkungen zentraler Engagement-Funktionen könnten unmittelbar in diese Mechanik eingreifen.
Der Prozess wird deshalb zum Testfall für die Aufmerksamkeitsökonomie sozialer Netzwerke: Gerichtlich geklärt werden soll, wo erfolgreiche Nutzerbindung endet und bei besonders schutzbedürftigen Minderjährigen rechtlich problematisches Produktdesign beginnen kann.






