Die US-Antidiskriminierungsbehörde Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) hat laut Medienberichten ihre Klage gegen Nike zur Durchsetzung einer Vorladung zurückgezogen. Nach Angaben der Behörde hat der Sportartikelkonzern die verlangten Informationen inzwischen bereitgestellt. Ein Bundesrichter in St. Louis gab dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens statt.
Die EEOC hatte Nike im Februar verklagt, nachdem es Streit über die Herausgabe von Daten im Rahmen einer Diskriminierungsuntersuchung gegeben hatte. Die Einstellung des Gerichtsverfahrens beendet allerdings nicht die zugrunde liegenden Ermittlungen gegen das Unternehmen.
EEOC untersucht möglichen Umgang mit weißen Beschäftigten
Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob Nike weiße Beschäftigte und Bewerber vorsätzlich benachteiligt haben könnte. Die Behörde prüft unter anderem, ob diese Gruppe bei Entlassungen unverhältnismäßig stark betroffen war. Eine Feststellung, dass Nike gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen hat, liegt bislang nicht vor.
Für ihre Prüfung verlangte die EEOC umfangreiche Informationen. Dazu gehörten Daten zur ethnischen Zusammensetzung der Belegschaft sowie Angaben darüber, welche Beschäftigten für Mentoring- und Entwicklungsprogramme ausgewählt wurden.
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Streit über Vorladung ist beendet
Die Behörde hatte dem Konzern zunächst vorgeworfen, die entsprechenden Informationsanforderungen nicht vollständig zu erfüllen. Nun teilte sie laut Reuters dem Gericht mit, Nike sei der Vorladung nachgekommen. Damit entfiel die Grundlage für das Verfahren, das ausschließlich die Durchsetzung der Informationsanforderung zum Gegenstand hatte.
Nike hatte die Klage bei deren Einreichung als überraschende und ungewöhnliche Eskalation bezeichnet. Das Unternehmen erklärte damals, mit der EEOC zusammenzuarbeiten, und wies zugleich den Vorwurf einer Diskriminierung zurück.
Untersuchung läuft unabhängig von der Klage weiter
Das Ende des Gerichtsverfahrens bedeutet nicht, dass die EEOC ihre inhaltliche Prüfung abgeschlossen hat. Die nun bereitgestellten Unterlagen sollen der Behörde vielmehr ermöglichen, mögliche Verstöße gegen US-amerikanische Antidiskriminierungsvorschriften zu untersuchen.
Ausgangspunkt ist eine sogenannte Commissioner’s Charge, die von EEOC-Chefin Andrea Lucas im Mai 2024 initiiert wurde. Ein solches Vorgehen ist vergleichsweise selten, da Untersuchungen der Behörde üblicherweise auf Beschwerden von Beschäftigten zurückgehen.
DEI-Programme geraten stärker unter rechtlichen Druck
Der Fall steht zugleich im Zusammenhang mit der verschärften Auseinandersetzung um Diversity-, Equity- und Inclusion-Programme in den USA. Die Regierung von Präsident Donald Trump und von ihr eingesetzte Behördenvertreter gehen verstärkt gegen Praktiken vor, die aus ihrer Sicht zu einer Benachteiligung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht oder anderen geschützten Merkmalen führen könnten.
Kritiker von DEI-Programmen argumentieren, entsprechende Maßnahmen könnten leistungsbasierte Entscheidungen beeinträchtigen und selbst diskriminierende Effekte erzeugen. Befürworter sehen darin dagegen ein Instrument, um Chancen für historisch benachteiligte Gruppen zu verbessern und strukturelle Ungleichheiten abzubauen.
Für Nike bleibt das Verfahren offen
EEOC-Chefin Lucas vertritt die Auffassung, dass bestimmte betriebliche Diversitätsprogramme gegen geltendes Antidiskriminierungsrecht verstoßen können. Die Behörde hat angekündigt, entsprechende Praktiken bei Unternehmen zu untersuchen und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen.
Für Nike ist mit der Einstellung der Klage daher lediglich der Streit um die Herausgabe der verlangten Daten beendet. Ob die laufende Untersuchung weitere behördliche Schritte nach sich zieht, ist noch offen. Die EEOC hat mit dem Rückzug ihrer Klage keine Aussage darüber getroffen, ob die untersuchten Personalpraktiken rechtmäßig oder rechtswidrig waren.





