Das Oberlandesgericht Wien hat in einer wegweisenden Entscheidung dem Einspruch der Finanzprokuratur gegen den Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG stattgegeben. Damit wird der am 18. März 2024 abgeschlossene und vom Handelsgericht Wien bestätigte Sanierungsplan aufgehoben. Bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung wird das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung weitergeführt, wodurch die Unternehmensfortführung der SIGNA Prime Selection AG vorerst gesichert bleibt.
Die Finanzprokuratur hatte gegen den Sanierungsplan der SIGNA Prime Rechtsmittel eingelegt, um eine transparentere Abwicklung und höhere Erlöse für die Gläubiger zu erreichen. Im März hatten die Gläubiger mit großer Mehrheit dem Sanierungsplan zugestimmt, der eine Treuhandlösung und einen langsamen Immobilienverkauf vorsah. Durch diese Maßnahmen erhofften sich die Gläubiger bessere Ergebnisse als bei einem schnellen Konkurs.
Das OLG Wien hat nun jedoch entschieden, dass dem Sanierungsplan die Bestätigung versagt wird. Die Entscheidung ermöglicht es SIGNA Prime, gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof (OGH) vorzugehen, wodurch der Prozess noch einmal überprüft werden kann. Bis dahin bleiben die wertvollen Immobilien der SIGNA Prime weiterhin unter der Verwaltung des Sanierungsverwalters, der ursprünglich die Treuhandlösung vorgeschlagen hatte.
Die Entscheidung des Gerichts kam überraschend, da die Finanzprokuratur keine direkten Forderungen gegen SIGNA Prime hatte, sondern ein Guthaben aufgrund von steuerlichen Verlusten während der Corona-Pandemie. Dennoch wurde der Einspruch zugelassen und erfolgreich, was bei den Beteiligten für Unmut sorgte.
SIGNA Prime hat nun zwei Wochen Zeit, eine Revision einzulegen. Sollte der Fall vor den österreichischen OGH gehen, könnte es einige Zeit dauern, bis eine endgültige Entscheidung fällt. Währenddessen werden keine voreiligen Immobilienverkäufe erwartet.