Die Bundesregierung will kleine Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR entlasten. Hintergrund ist die Sorge vieler Händler, dass grenzüberschreitender Versand innerhalb der Europäischen Union durch zusätzliche Registrierungs- und Vertretungspflichten deutlich erschwert wird.
Deutschland hat deshalb einen Änderungsvorschlag in Brüssel eingebracht. Im Zentrum stehen Ausnahmen für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen sowie eine Verschiebung neuer Registrierungspflichten bis zum Aufbau eines zentralen europäischen Systems.
Kleine Händler sollen von Bevollmächtigtenpflicht ausgenommen werden
Nach geltender Regelung müssen Händler für jedes EU-Land, in das sie Waren versenden, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bevollmächtigten benennen. Für kleine Anbieter kann das zusätzliche Kosten verursachen und grenzüberschreitende Verkäufe wirtschaftlich unattraktiv machen.
Die Bundesregierung schlägt deshalb vor, Unternehmen von dieser Pflicht auszunehmen, wenn sie weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Verkehr bringen.
Damit sollen insbesondere Händler entlastet werden, die nur vergleichsweise wenige Sendungen in andere EU-Staaten verschicken und für die die zusätzlichen Kosten besonders stark ins Gewicht fallen.
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Zentrale Registrierung soll erst 2028 greifen
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Registrierungspflichten. Die Bundesregierung will deren Umsetzung bis Mitte 2028 aussetzen, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller verfügbar ist.
Ziel ist ein One-Stop-Shop, über den sich Unternehmen künftig einheitlich für den europäischen Markt registrieren können. Bislang unterscheiden sich die Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten teilweise deutlich.
Die Bundesregierung betont, dass eine nationale Sonderregelung nicht ausreichen würde. Änderungen müssten direkt in der PPWR verankert werden und damit auf europäischer Ebene eine Mehrheit finden.
Versandhandel fordert weitergehende Reform
Dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland gehen die vorgeschlagenen Entlastungen nicht weit genug. Der bevh fordert eine vollständige Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht.
Nach Auffassung des Verbands sollten die Herstellerpflichten so stark harmonisiert werden, dass zusätzliche Vertreter in einzelnen Mitgliedstaaten grundsätzlich überflüssig werden.
Stattdessen könnten nationale Behörden stärker miteinander vernetzt werden. Verstöße eines deutschen Händlers könnten dann beispielsweise von einer belgischen Behörde an die zuständige Stelle in Deutschland weitergegeben und dort verfolgt werden.
One-Stop-Shop stößt auf Zustimmung
Unterstützung erhält dagegen der Vorschlag für eine zentrale europäische Registrierung. Der bevh sieht darin einen wichtigen Schritt, um den grenzüberschreitenden Handel wieder einfacher zu machen.
Nach Angaben des Verbands seien einzelne Händler durch die bestehenden Anforderungen bereits faktisch von europäischen Märkten abgeschnitten. Eine zentrale Registrierungsstelle könne dieses Problem jedoch nur lösen, wenn die Mitgliedstaaten ihre Datenerfordernisse vereinheitlichen.
Genau daran fehlt es bislang. Die dafür notwendige Durchführungsverordnung ist nach Darstellung des Verbands verspätet und befindet sich erst jetzt im Gesetzgebungsverfahren.
PPWR soll Kreislaufwirtschaft stärken, ohne neue Hürden zu schaffen
Die EU-Verpackungsverordnung soll erstmals einen einheitlichen europäischen Rahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen schaffen. Ziel sind mehr Wiederverwendung, höheres Recycling und eine stärkere Nutzung von Verpackungsmaterialien im Kreislauf.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Debatte, dass die praktische Umsetzung zum Belastungstest für kleinere Händler werden kann. Entscheidend wird deshalb sein, ob Umweltziele und einheitliche Marktregeln so ausgestaltet werden, dass grenzüberschreitender Handel nicht durch zusätzliche Bürokratie ausgebremst wird.





