Mehr als die Hälfte aller Online-Käufe in Deutschland erfolgt über Marktplätze. Doch mit der geplanten Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie droht Verbrauchern beim beliebten Rechnungskauf eine unerwartete Hürde. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) warnt eindringlich vor einer Überregulierung, die Zahlungsverfahren auf Online-Marktplätzen erheblich erschweren könnte.
Was die Richtlinie vorsieht
Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, Verbraucher bei Kreditgeschäften besser zu schützen. Händler sollen unter die Regelungen fallen, wenn beim Bezahlvorgang ein sogenannter „Dritter“ eingebunden ist – etwa Zahlungsdienstleister wie Klarna oder PayPal. Offengelassen wurde jedoch, ob auch Marktplätze wie Amazon oder Otto und deren eigene Bezahl-Tochtergesellschaften als solche Dritte gelten. Diese Rechtsunsicherheit sorgt nun für erheblichen Klärungsbedarf.
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Folgen für Verbraucher und Händler
Sollte die Bundesregierung Marktplätze und deren Zahlungsdienstleister tatsächlich als „Dritte“ einordnen, hätte das weitreichende Folgen: Selbst kleine Einkäufe per Rechnung müssten dann wie echte Kreditverträge behandelt werden. Verbraucher müssten Einkommensnachweise vorlegen, Händler wären zu umfangreichen Hinweis- und Informationspflichten verpflichtet. Der gewohnte, einfache Kauf auf Rechnung würde bürokratisch belastet und für viele Nutzer unattraktiv.
Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh, warnt: „Die deutliche Mehrheit der Verbraucher hält es für unwahrscheinlich, dass sie unter diesen Bedingungen weiterhin auf Rechnung kaufen würde.“
Rechtsgutachten fordert Klarstellung
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Carsten Herresthal kommt zu dem Schluss, dass die genaue Auslegung des Begriffs „Dritter“ den Mitgliedstaaten obliegt. Der bevh fordert daher, dass die Bundesregierung in ihrer nationalen Umsetzung klarstellt, dass ausgegliederte Zahlungsabwicklungen über Tochtergesellschaften oder beherrschte Unternehmen nicht unter die Regelung fallen.
Kritik an übermäßiger Datenerhebung
Neben der rechtlichen Unschärfe kritisiert der bevh auch das potenziell ausufernde Sammeln von Verbraucherinformationen. Würde jede Rechnungstransaktion wie ein Kredit behandelt, müssten Kunden intime Finanzdaten preisgeben – auch bei banalen Einkäufen wie Socken oder Büroartikeln. Der Verband warnt davor, dass viele Verbraucher ausweichen und auf risikoreichere Bezahlmethoden wie Vorkasse oder Lastschrift setzen könnten.
Die Bundesregierung sei nun gefordert, Augenmaß zu beweisen und praktikable Lösungen für den deutschen E-Commerce zu schaffen. Der einfache Rechnungskauf dürfe nicht zur „Datenkrake“ werden, so der Appell des bevh.


