Im Jahr 2025 erreichten die Schlichtungsstellen für Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur einen neuen Höchststand an Anträgen. Insgesamt 10.328 formelle Schlichtungsanträge gingen ein – 4.804 im Bereich Post und 5.524 im Bereich Telekommunikation. Damit stiegen die Fallzahlen teils deutlich gegenüber dem Vorjahr, bei der Telekommunikation sogar um mehr als 100 Prozent. Die Bundesnetzagentur sieht darin ein Zeichen für ein wachsendes Bedürfnis nach außergerichtlicher Streitbeilegung.
Zunahme von Problemen bei Paketzustellung
Im Postbereich wurden etwa drei Viertel der Schlichtungsanträge aufgrund von Problemen mit der Paketbeförderung gestellt. Die häufigsten Beschwerdegründe waren verlorene oder entwendete Sendungen, gefolgt von beschädigten Inhalten. Besonders oft standen Ablagevereinbarungen, die Einlieferung über Packstationen oder mangelhafte Verpackungen im Zentrum der Streitigkeiten. Im Vergleich zu 2024 stiegen die förmlichen Post-Anträge um rund 25 Prozent. In 823 Fällen konnte eine Einigung erzielt werden.
Bemerkenswert ist, dass 37,4 Prozent der Schlichtungsverfahren mit einer Einigung endeten – ein nahezu gleichbleibender Wert gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei 113 Tagen. Bei Ablehnungen war meist der rechtliche Ausschlussgrund ausschlaggebend, vor allem mangelnde Zuständigkeit oder nicht eingehaltene Verfahrensvoraussetzungen.
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Telekommunikation mit Verdopplung der Anträge
Deutlich dynamischer war die Entwicklung bei der Telekommunikations-Schlichtungsstelle. Hier gingen über 5.500 formelle Anträge ein – ein Anstieg um mehr als das Doppelte gegenüber dem Vorjahr. Inhaltlich dominierten Vertragsstreitigkeiten, technische Probleme, Rechnungsfragen und Beschwerden über eingeschränkte Leistungen wie langsame Datenverbindungen.
In 1.274 Fällen wurde eine Einigung zwischen den Beteiligten erreicht. Auch hier bleibt die Schlichtung für Verbraucher kostenlos. Die Verfahren gewinnen zunehmend an Bedeutung, weil sie eine unkomplizierte und unbürokratische Alternative zu langwierigen Klagen darstellen.
Die Bundesnetzagentur wertet den Anstieg an Anträgen als Ausdruck einer stärkeren Inanspruchnahme ihrer Schlichtungsangebote – nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung für Postdienstleister zur Teilnahme an solchen Verfahren seit 2021.


