ANZEIGE

ANZEIGE

US-Börsenaufsicht öffnet Weg für Handel mit tokenisierten Aktien

Aussenansicht der New York Stock Exchange
Foto: Unsplash

Key takeaways

➟ Die SEC schafft mit einer befristeten Innovation Exemption einen regulatorischen Rahmen für tokenisierte US-Aktien. Bestimmte Plattformen und Liquiditätsanbieter dürfen unter engen Bedingungen Onchain-Handel mit NMS-Aktien erproben.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die US-Börsenaufsicht SEC schafft einen befristeten regulatorischen Rahmen für den Handel mit tokenisierten US-Aktien. Mit einer sogenannten „Innovation Exemption“ können bestimmte Tokenized Securities Venues, kurz TSVs, tokenisierte NMS-Aktien über automatisierte Market Maker und Liquiditätspools handeln, ohne zunächst vollständig als klassische Börse eingestuft zu werden.

Die Ausnahmeregelung ist vorläufig und laut SEC-Pressemitteilung an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Sie soll fünf Jahre gelten und der SEC zugleich Erfahrungen für mögliche dauerhafte Regeln zum Onchain-Handel liefern.

Tokenisierte Aktien müssen gleiche Rechte bieten

Zugelassen werden nur tokenisierte NMS-Aktien, deren Inhaber wirtschaftlich und rechtlich dieselben Rechte erhalten wie bei der entsprechenden klassischen Aktie. Dazu zählen etwa Dividenden- und Stimmrechte.

Werden Aktien von einem unabhängigen Dritten tokenisiert, muss der Betreiber eines TSV den Emittenten der zugrunde liegenden Aktie zudem schriftlich informieren und ihm Gelegenheit geben, der Aufnahme des Tokens in den Handel zu widersprechen.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Handel bleibt zunächst eng begrenzt

Die SEC beschränkt sowohl die Zahl der handelbaren Aktien als auch das zulässige Handelsvolumen. Zudem müssen die eingesetzten Smart Contracts öffentlich einsehbar und prüfbar sein sowie auf einer öffentlichen, erlaubnisfreien Distributed-Ledger-Infrastruktur laufen.

Wird der Handel mit der zugrunde liegenden Aktie an der Primärbörse ausgesetzt, muss gleichzeitig auch der Handel mit dem entsprechenden Token gestoppt werden.

Liquiditätsanbieter erhalten ebenfalls Ausnahme

Neben den Handelsplattformen erhalten bestimmte Liquiditätsanbieter eine temporäre Ausnahme von der regulatorischen Einstufung als Dealer. Das betrifft Teilnehmer, die eigenes Kapital in die AMM-Liquiditätspools einbringen und dort tokenisierte Aktien bereitstellen.

Die Ausnahme kann auch für Anbieter gelten, die Preise stellen oder sich vertraglich zur Bereitstellung von Kapital verpflichten. Auch diese Erleichterung ist an Bedingungen gebunden.

SEC sammelt Erfahrungen für dauerhafte Regulierung

SEC-Chairman Paul Atkins bezeichnet die Maßnahme als Zwischenschritt auf dem Weg zu dauerhafteren Regeln für tokenisierte Wertpapiere. Die Behörde bittet Marktteilnehmer ausdrücklich um Stellungnahmen zu möglichen Änderungen und weiteren regulatorischen Schritten.

Damit öffnet die SEC erstmals einen klar definierten Raum für begrenzten Onchain-Handel mit Aktien großer US-Börsen. Ob daraus langfristig ein breiter Markt für tokenisierte Wertpapiere entsteht, hängt von der praktischen Nutzung und der anschließenden Regulierung ab.

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored