Das traditionsreiche Mode-Kaufhausunternehmen SiNN, ehemals als Sinn Leffers bekannt, hat beim Amtsgericht Hagen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, welcher vom Gericht genehmigt wurde. Ziel des Verfahrens ist eine zügige Restrukturierung des Unternehmens. Die jüngste Hiobsbotschaft ist die bereits dritte Insolvenz des Unternehmens. Das Unternehmen musste in 2020 im Zuge der Corona-Pandemie zum letzten Mal Insolvenz anmelden.
Der Geschäftsbetrieb von SiNN, das zuletzt einen Jahresumsatz von 240 Millionen Euro erwirtschaftete, wird an allen 36 Standorten mit insgesamt 41 Häusern und 1.500 Beschäftigten fortgeführt. Die Finanzierung ist bis auf weiteres gesichert. Die Beschäftigten sind über den aktuellen Stand informiert und die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes wurde beantragt.
Für die Sanierung wird der Restrukturierungsexperte Rechtsanwalt Jan Ockelmann von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz Nord zum Restrukturierungsbevollmächtigten ernannt. Er wird die Geschäftsführung während des Verfahrens begleiten. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Michael Mönig von der Sozietät MÖNIG Wirtschaftskanzlei bestellt, der die Interessen der Gläubiger wahrt und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sichert.
„SiNN wird das Verfahren in Eigenverwaltung zur beschleunigten Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nutzen. Ziel ist es, möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze zu sichern“, so Jan Ockelmann in der Pressemitteilung. Die kommenden Gespräche und Verhandlungen werden zeigen, ob dies gelingt. Erste Signale seien jedoch positiv.
Als Gründe für den Restrukturierungsantrag wurden die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und einmalige Sondereffekte angegeben. Durch Wasserschäden und andere bautechnische Probleme mussten zeitweise Häuser oder Etagen geschlossen werden, was zu Umsatzrückgängen führte. Gleichzeitig stiegen die Kosten für Mieten, Energie und Logistik deutlich. Auch die Implementierung eines neuen Warenwirtschaftssystems verursachte erheblichen Mehraufwand. Trotz sofort eingeleiteter Maßnahmen konnten diese Mehrkosten nicht vollständig aufgefangen werden.