Strava, die weltweit führende Plattform für sportlich aktive Menschen, kündigt die Übernahme der britischen Lauf-Coaching-App Runna an. Ziel der Akquisition ist es, die wachsende Nachfrage nach personalisierten Trainingsplänen im Laufsport besser zu bedienen und das Angebot für die über 150 Millionen registrierten Nutzer von Strava weiter auszubauen.
Die Integration von Runna in das Strava-Ökosystem erfolgt vor dem Hintergrund eines anhaltenden Running-Booms: Allein 2024 wurden fast eine Milliarde Läufe auf Strava hochgeladen. Besonders die junge Generation entdeckt das Laufen für sich, was zu einer steigenden Beteiligung an Laufevents und einem wachsenden Bedarf an individueller Trainingsbegleitung geführt hat.
Apps bleiben getrennt – Runna-Team wird ausgebaut
Strava-CEO Michael Martin sieht in der Übernahme eine ideale Ergänzung zur eigenen Plattform: „Runna bietet eine erstklassige Lösung für personalisierte Laufpläne, die perfekt zu unserem Anspruch passt, Menschen weltweit beim Erreichen ihrer sportlichen Ziele zu unterstützen.“
Auch Runna-Mitgründer Dom Maskell begrüßt den Schritt: „Die Zusammenarbeit mit Strava eröffnet uns die Möglichkeit, unser Produkt noch schneller weiterzuentwickeln und mehr Läufern weltweit zu helfen.“
Laut den Unternehmen sollen die beiden Apps zunächst unabhängig voneinander weiterbetrieben werden. Runna bleibt als eigenständige Marke bestehen, gleichzeitig plant Strava Investitionen in das Team und die App-Entwicklung.
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Bedeutung für Entwickler-Community und API-Plattform
Neben dem Zugang zu einer neuen Zielgruppe stärkt die Übernahme auch Stravas Rolle als offenes Ökosystem für Fitness-Anwendungen. Bereits mehr als 100 externe Apps nutzen Stravas API, um erweiterte Funktionen anzubieten. Mit der Integration von Runna bekennt sich Strava erneut zu diesem offenen Plattformansatz.
„Wir sind stolz darauf, in Runna ein Entwicklerteam aus unserer eigenen API-Community zu unterstützen“, so Martin weiter. Angaben zum Kaufpreis wurden nicht gemacht. Der Abschluss der Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt üblicher Bedingungen.