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Studie: Klare Kennzeichnung von Mogelpackungen im Handel gefordert

Frau mit einem Online-Lebensmitteleinkauf
Foto: Nataliya Vaitkevich / Pexels
Themen: LEH, Studien, Verbraucher
Lesezeit ca. 2 Minuten

Eine Studie zeigt, dass über 80 Prozent der Verbraucher Warnhinweise auf Mogelpackungen fordern. Die Verbraucherschutzzentrale verlangt gesetzliche Regeln zur besseren Kennzeichnung im Supermarkt,

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Eine neue Studie des Projekts Lebensmittelklarheit belegt, dass die Mehrheit der Verbraucher durch Mogelpackungen getäuscht fühlt und sich klare Warnhinweise auf den Produkten wünscht. Über 80 Prozent der Befragten möchten, dass Supermärkte und Hersteller Änderungen in der Füllmenge oder Zusammensetzung deutlich kennzeichnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt diese Forderung und verlangt strengere Regeln zur Transparenz im Einzelhandel.

Laut der Untersuchung nehmen 81 Prozent der Verbraucher sogenannte indirekte Preiserhöhungen – ob durch „Shrinkflation“ (Reduktion der Menge bei gleichem Preis) oder „Skimpflation“ (Ersetzen teurer Zutaten durch billigere) – als Täuschung wahr. Häufig fallen die Änderungen den Kunden erst zu Hause auf, was das Misstrauen gegenüber Lebensmittelherstellern verstärkt. Besonders die Kennzeichnung der veränderten Menge auf den Verpackungen wird von 87 Prozent der Befragten gefordert. Eine ähnliche Zustimmung gibt es für Hinweise bei geänderten Inhaltsstoffen.

„Lebensmittelhersteller müssen Verantwortung übernehmen und transparent kommunizieren, wenn sie Veränderungen an ihren Produkten vornehmen. Unfaire Praktiken schaden dem Vertrauen der Kunden und erschweren den Einkauf“, erklärt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv. Die Organisation fordert deshalb, dass Hersteller Mogelpackungen mindestens sechs Monate lang deutlich kennzeichnen müssen.

In anderen EU-Ländern wurden bereits Maßnahmen ergriffen: Ungarn und Frankreich verlangen seit 2024, dass Händler Mogelpackungen im Regal sichtbar markieren. Verbraucher in Frankreich können Mogelpackungen sogar an eine staatliche Stelle melden. Eine ähnliche Meldemöglichkeit fordert der vzbv für Deutschland und schlägt das eigene Portal Lebensmittelklarheit.de als Meldestelle vor.

Die aktuelle Untersuchung ist Teil eines Forschungsprojekts zur Transparenz im Lebensmittelhandel. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Verbraucherinteressen durch transparente Kennzeichnung stärken will. Die Frage bleibt, ob auch in Deutschland bald gesetzliche Regeln zur Markierung von Mogelpackungen greifen.

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