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Neue US-Zölle: Trump verhängt pauschale Zehn-Prozent-Abgabe auf Importe

Donald Trump bei einer Pressekonferenz
Foto: Kyle Mazza / Thenews2 / depositphotos.com

Key takeaways

US-Präsident Donald Trump führt einen befristeten Zehn-Prozent-Zoll auf nahezu alle Importe ein. Nach einem Supreme-Court-Urteil stützt sich das Weiße Haus nun auf das Handelsgesetz von 1974.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Mit einer neuen pauschalen Zusatzabgabe von zehn Prozent auf nahezu alle Einfuhren in die Vereinigten Staaten verschärft US-Präsident Donald Trump die handelspolitischen Spannungen erneut. Die Regelung trat heute am Dienstag in Kraft – nur wenige Tage nachdem das oberste Gericht zentrale Elemente seiner bisherigen Zollpraxis kassiert hatte. Zwar hatte Trump zwischenzeitlich sogar 15 Prozent ins Spiel gebracht, vorerst bleibt es jedoch bei dem niedrigeren Satz. Für Exporteure weltweit bedeutet das vor allem eines: neue Unsicherheit.

Gerichtsurteil setzt Grenzen

Der Supreme Court hatte entschieden, dass frühere Sonderzölle nicht auf Grundlage des herangezogenen Notstandsgesetzes hätten verhängt werden dürfen. Nach Auffassung der Richter liegt die grundsätzliche Zuständigkeit für Zölle beim Kongress. Das von der Regierung bemühte Gesetz biete keine ausreichende Grundlage für derart weitreichende Eingriffe in die Handelspolitik.

Unmittelbar nach dem Urteil setzte die US-Zollbehörde die betroffenen Maßnahmen aus. Damit entstand jedoch kein handelspolitisches Vakuum – vielmehr folgte umgehend ein politischer Gegenschlag aus dem Weißen Haus.

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Neuer Rechtsrahmen: Handelsgesetz von 1974

Statt auf Notstandsrecht stützt sich die Regierung nun auf das Handelsgesetz von 1974. Dieses Instrument erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen temporäre Schutzmaßnahmen. Der entscheidende Unterschied: Ohne Zustimmung des Kongresses sind solche Schritte auf 150 Tage begrenzt. Im aktuellen Fall laufen die neuen Zehn-Prozent-Zölle damit zunächst bis zum 24. Juli.

Das Gesetz eröffnet grundsätzlich sogar Spielraum für Abgaben von bis zu 15 Prozent. Trump hatte eine entsprechende Erhöhung öffentlich angedeutet, ein formeller Beschluss steht bislang jedoch aus. Damit bleibt die Drohkulisse bestehen – sowohl gegenüber internationalen Handelspartnern als auch gegenüber dem Parlament in Washington.

Belastungsprobe für globale Lieferketten

Für exportorientierte Volkswirtschaften wie Deutschland, China oder Mexiko verteuern sich Waren auf dem US-Markt spürbar. Besonders sensibel reagieren Branchen mit engen Margen und komplexen Wertschöpfungsstrukturen, darunter Automobilzulieferer, Maschinenbauunternehmen und Elektronikhersteller.

Die pauschale Ausgestaltung verstärkt die Wirkung zusätzlich. Anders als bei sektoralen Strafmaßnahmen werden nicht nur einzelne Produktgruppen erfasst, sondern ein breites Spektrum an Importen. Unternehmen stehen daher vor schwierigen Entscheidungen: Kosten selbst tragen, Preise erhöhen oder Produktionsstandorte verlagern.

Ökonomen verweisen auf Erfahrungen aus Trumps erster Amtszeit. Damals führten umfangreiche Zollrunden zu Gegenmaßnahmen wichtiger Handelspartner, steigenden Verbraucherpreisen und Belastungen für Teile der US-Industrie.

Politische Entscheidung vertagt

Ob der Kongress die Maßnahmen über die Frist hinaus verlängert, ist offen. Nach dem Richterspruch ist die Kompetenzfrage wieder in den Mittelpunkt gerückt. Verweigert das Parlament die Zustimmung, müsste die Regierung entweder auf andere rechtliche Instrumente ausweichen oder die Zusatzabgabe zurücknehmen.

Für Trump ist der Schritt jedoch mehr als reine Handelspolitik. Er fügt sich in eine industriepolitische Linie ein, die auf stärkere Abschottung und Reindustrialisierung abzielt. Mit der befristeten Konstruktion sichert sich die Regierung kurzfristige Handlungsfähigkeit und verlagert die Grundsatzentscheidung in den politischen Raum.

Die kommenden Monate dürften zeigen, ob aus der temporären Maßnahme ein dauerhafter Baustein einer protektionistisch geprägten Handelspolitik wird – oder ob gerichtliche und parlamentarische Grenzen die Richtung vorgeben.

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