Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren gegen XXXLutz und Porta eingeleitet. Im Fokus steht der Verdacht, dass beide Unternehmen im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme gegen zentrale Vorgaben der EU-Fusionskontrolle verstoßen haben könnten. Konkret geht es um das sogenannte Durchführungsverbot, das Unternehmen verpflichtet, Zusammenschlüsse erst nach Genehmigung durch die Kommission umzusetzen.
Verdacht auf vorzeitige Einflussnahme
Nach den geltenden Vorschriften müssen Zusammenschlüsse mit unionsweiter Bedeutung vorab in Brüssel angemeldet und genehmigt werden. Während dieses Prüfprozesses ist es den beteiligten Unternehmen untersagt, bereits Maßnahmen umzusetzen, die einer faktischen Kontrolle gleichkommen könnten. Dazu zählen etwa operative Abstimmungen, Eingriffe in Geschäftsentscheidungen oder der Austausch sensibler Informationen.
Die Kommission sieht laut am Freitag veröffentlichter Pressemitteilung Hinweise darauf, dass es im Fall von XXXLutz und Porta zu entsprechenden Aktivitäten gekommen sein könnte. Diese könnten gegen das Durchführungsverbot verstoßen und damit einen erheblichen Eingriff in den vorgesehenen Prüfmechanismus darstellen.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Zusammenschluss bislang nicht angemeldet
Das Übernahmevorhaben war Anfang 2025 öffentlich gemacht worden, ohne dass eine formale Anmeldung bei der EU-Kommission erfolgt ist. Nach vorläufiger Einschätzung der Behörde hätte der Deal aufgrund seiner Größenordnung jedoch zwingend gemeldet werden müssen.
Die nun eingeleitete Untersuchung soll klären, ob die Unternehmen ihre Verpflichtungen verletzt haben. Dabei betont die Kommission, dass das Verfahren ergebnisoffen geführt wird und keine Vorverurteilung darstellt.
Parallele Prüfung der Wettbewerbsfolgen
Unabhängig von der aktuellen Untersuchung prüft die Kommission weiterhin, welche Auswirkungen die geplante Übernahme auf den Wettbewerb haben könnte. Beide Verfahren laufen getrennt voneinander und beeinflussen sich formal nicht. Selbst bei einem Verstoß gegen das Durchführungsverbot bleibt die wettbewerbsrechtliche Bewertung des Zusammenschlusses bestehen.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den beteiligten Unternehmen empfindliche Sanktionen. Die EU-Regeln sehen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Große Marktakteure im Fokus
XXXLutz zählt zu den bedeutenden Möbelhändlern Europas und ist in zahlreichen Ländern aktiv. Zum Portfolio gehören mehrere bekannte Handelsmarken sowie Beteiligungen an weiteren Einrichtungshausketten. Porta wiederum ist vor allem im deutschsprachigen Raum präsent und betreibt verschiedene Vertriebslinien im Möbel- und Einrichtungssegment.
Die Untersuchung unterstreicht die zunehmende Bedeutung der europäischen Fusionskontrolle, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen im Einzelhandel. Zugleich zeigt der Fall, dass regulatorische Anforderungen nicht nur formal erfüllt werden müssen, sondern auch das Verhalten der Unternehmen während laufender Verfahren genau beobachtet wird.






