Der britische Entertainment-Onlinehändler Zavvi hat am 12. Oktober 2026 seinen Geschäftsbetrieb eingestellt. Das Unternehmen befindet sich in einem förmlichen britischen Insolvenzverfahren. Bereits aufgegebene Bestellungen und Vorbestellungen können nicht mehr ausgeliefert werden. Betroffen sind auch Kunden des deutschen Onlineshops zavvi.de, wo den Kunden auf englisch die Lage des Insolvenzverfahrens geschildert wird.
Mit der Insolvenz endet vorerst der Geschäftsbetrieb eines international bekannten Anbieters für Filme, Videospiele, Sammlereditionen und Fanartikel. Die Insolvenzverwalter haben die Kontrolle über das Unternehmen übernommen. Für Kunden stehen nun mögliche Rückerstattungen im Mittelpunkt, während die Zukunft der Handelsmarke ungeklärt bleibt.
Insolvenzverwalter übernehmen ZavviGroup Ltd
Mit der Verfahrenseröffnung wurde der operative Geschäftsbetrieb unmittelbar beendet. Neue Verkäufe finden nicht mehr statt, bestehende Lieferverpflichtungen können nach Angaben der Verwalter nicht erfüllt werden.
Zavvi war auf physische Entertainment-Produkte spezialisiert. Zum Sortiment gehörten unter anderem Blu-rays, DVDs, Videospiele, limitierte Sammlereditionen und Merchandise. Besonders im Geschäft mit exklusiven Veröffentlichungen hatte der Händler über Jahre eine internationale Kundschaft aufgebaut.
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Offene Bestellungen werden nicht mehr ausgeliefert
Nach Angaben der Insolvenzverwalter können weder bereits aufgegebene Bestellungen noch Vorbestellungen erfüllt werden. Kunden sollen deshalb keine weiteren Käufe über die Internetseiten des Unternehmens tätigen. Auch Warenrücksendungen werden nicht mehr angenommen.
Besonders betroffen sind Käufer limitierter Produkte, die häufig lange vor ihrem Erscheinungstermin bestellt werden. Wurde der Kaufpreis bereits eingezogen, müssen Kunden mögliche Erstattungsansprüche geltend machen.
Die Insolvenzverwalter empfehlen, sich an die jeweilige Bank, den Kreditkartenanbieter oder den verwendeten Zahlungsdienstleister zu wenden. Abhängig von Zahlungsart und Vertragsbedingungen kommen Rückbuchungen oder Käuferschutzverfahren infrage. Eine automatische Rückzahlung ist jedoch nicht gewährleistet.
Auch Kunden des deutschen Zavvi-Shops betroffen
Die Betriebseinstellung betrifft ebenfalls die deutschsprachige Internetpräsenz zavvi.de. Dort wurde eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht. Für deutsche Kunden bleibt entscheidend, mit welcher Gesellschaft der Kaufvertrag geschlossen wurde und welche Zahlungsbedingungen gelten.
Bei Kreditkartenzahlungen kann eine Rückbuchungsanfrage sinnvoll sein. Wer PayPal oder einen anderen Zahlungsdienstleister genutzt hat, sollte mögliche Käuferschutzansprüche und geltende Fristen prüfen. Die britische Insolvenzmitteilung verweist außerdem auf mögliche Ansprüche nach Section 75 des Consumer Credit Act. Ob diese Regelung im Einzelfall anwendbar ist, hängt von den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen ab.
Für Kundenanfragen haben die Insolvenzverwalter die E-Mail-Adresse Zavvigroupltd@bdo.co.uk eingerichtet. Aufgrund des erwarteten Anfragevolumens erfolgt die erste Antwort automatisiert.
Zavvi durchlief bereits 2008 eine Insolvenz
Die Geschichte der Handelsmarke reicht bis 2007 zurück. Damals entstand Zavvi aus dem britischen Geschäft von Virgin Megastores. Das Unternehmen betrieb zunächst stationäre Geschäfte für Musik, Filme und Videospiele. Ende 2008 geriet die damalige Handelskette in die Insolvenz.
Eine wesentliche Rolle spielte der Zusammenbruch des Warenlieferanten Entertainment UK, der zur britischen Woolworths-Gruppe gehörte. Nach der Schließung beziehungsweise Übernahme der Filialen erwarb The Hut Group, heute THG, im März 2009 die Markenrechte und das Onlinegeschäft.
Unter dem neuen Eigentümer entwickelte sich Zavvi zu einem international ausgerichteten E-Commerce-Anbieter mit Schwerpunkt auf Entertainment-Produkten und Sammlerartikeln.
Eigentümerwechsel 2023 brachte neue Unternehmensstruktur
Im Jahr 2023 trennte sich THG von seiner OnDemand-Sparte, zu der auch Zavvi gehörte. Das Geschäft wurde im Rahmen eines Management-Buyouts mit Unterstützung des Investmentunternehmens Gordon Brothers ausgegliedert.
Die nun insolvente ZavviGroup Ltd wurde am Mai 2023 gegründet und hat ihren eingetragenen Sitz im englischen Winsford. Welche wirtschaftlichen Ursachen zur aktuellen Zahlungsunfähigkeit führten, ist bislang nicht abschließend bekannt.
Öffentlich belastbare Angaben zu möglichen Verlusten, ausstehenden Verbindlichkeiten oder zur Zahl betroffener Beschäftigter liegen derzeit nicht vor.
Physischer Entertainment-Handel steht unter Druck
Die Insolvenz fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen im Markt für Filme, Musik und Videospiele. Streamingangebote, digitale Vertriebsplattformen und veränderte Kaufgewohnheiten haben die Nachfrage nach klassischen physischen Medien langfristig beeinflusst.
Gleichzeitig besteht weiterhin ein Markt für limitierte Sammlereditionen, Steelbooks und exklusive Fanartikel. Dieses Geschäft bringt jedoch besondere Anforderungen an Lagerhaltung, Vorfinanzierung und die Planung von Vorbestellungen mit sich.
Hinzu kommt der Wettbewerb mit großen internationalen Onlineplattformen, die häufig über Vorteile bei Einkauf, Logistik und Reichweite verfügen. Ob diese Faktoren maßgeblich zur Insolvenz von Zavvi beigetragen haben, lässt sich anhand der bislang verfügbaren Informationen nicht feststellen.
Zukunft der Marke Zavvi bleibt offen
Im weiteren Insolvenzverfahren müssen die Verwalter prüfen, welche Vermögenswerte verwertet werden können und ob sich Käufer für einzelne Unternehmensteile finden. Denkbar wäre grundsätzlich auch ein Verkauf der Marke oder anderer wirtschaftlich nutzbarer Vermögenswerte. Konkrete Übernahmeinteressenten sind bislang jedoch nicht bekannt.
Bereits nach der ersten Insolvenz 2008 wurde Zavvi unter einem neuen Eigentümer als Onlinehändler fortgeführt. Ob eine vergleichbare Entwicklung erneut möglich ist, bleibt ungewiss.
Für betroffene Kunden hat zunächst die Prüfung möglicher Rückerstattungen Vorrang. Lieferanten und andere Gläubiger müssen abwarten, in welchem Umfang ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können.






