Die Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Reform des Zollkodex markiert einen entscheidenden Fortschritt für die europäische Zollunion. Die Europäische Kommission begrüßte heute in einer Stellungnahme das am 27. Juni 2025 angenommene Mandat, das förmliche Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ermöglicht.
Mit dem neuen Zollkodex reagiert die EU auf wachsende Herausforderungen wie den zunehmenden Online-Handel, globale Krisen und den steigenden Umfang internationaler Warentransaktionen. Die Reform soll sowohl die Effizienz der Zollverfahren erhöhen als auch den Schutz des Binnenmarkts stärken.
EU-Zollbehörde und Datenplattform als Herzstück der Reform
Kern der Neuerungen ist die geplante Europäische Zollbehörde (EUCA), die eine zentrale EU-Zolldatenplattform betreiben wird. Diese Plattform soll die derzeit fragmentierten nationalen IT-Systeme ersetzen und durch eine zentrale Datenverwaltung rund 2 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Unternehmen werden künftig in der Lage sein, ihre Informationen einmalig zu hinterlegen, wodurch Zollprozesse deutlich beschleunigt und der Verwaltungsaufwand reduziert wird.
Ein zentrales Element ist zudem die Nutzung künstlicher Intelligenz zur Risikoanalyse. Durch den umfassenden Zugang zu Echtzeitdaten können Zollbehörden potenzielle Gefahren schneller erkennen und gezielt handeln – etwa bei Produkten, die gegen Umweltstandards oder Menschenrechtsvorgaben verstoßen.
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Vereinfachung für Händler und Plattformen
Die Reform erleichtert die Verfahren besonders für sogenannte „Trust & Check“-Händler, deren transparente Lieferketten eine vereinfachte Zollabwicklung ohne aktive Kontrolle ermöglichen. Auch Online-Plattformen sollen stärker eingebunden werden: Künftig sind sie verpflichtet, für eingeführte Waren Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer direkt beim Kauf einzuziehen. Damit entfallen versteckte Kosten für Konsumenten, die Waren aus Drittländern beziehen.
Gleichzeitig wird die bisherige Freigrenze von 150 Euro für zollfreie Lieferungen abgeschafft – ein bisher häufig ausgenutzter Schwachpunkt. Die Berechnung von Zöllen für niedrigpreisige Waren wird auf vier vereinfachte Kategorien reduziert, was den Verwaltungsaufwand auf Händler- wie Behördenseite senkt und Betrug erschwert.
Zeitplan bis 2038
Das neue System wird schrittweise eingeführt: Ab 2028 startet die Datenplattform für den Online-Handel, ab 2032 können weitere Importeure freiwillig teilnehmen. Spätestens 2038 soll die Nutzung verpflichtend sein. Eine Überprüfung 2035 wird klären, ob weitere Vereinfachungen – etwa für alle Händler – umgesetzt werden können.
Die Zollreform soll nicht nur Abläufe modernisieren, sondern auch die Einhaltung europäischer Vorschriften etwa im Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzbereich stärken. Gleichzeitig verspricht sie erhebliche Einsparungen für Unternehmen und steigende Einnahmen für die öffentlichen Haushalte.