Trotz laufender Verhandlungen mit einzelnen Ländern geht die US-Regierung unter Präsident Donald Trump mit einem weiteren Erlass gegen unausgewogene Handelsbeziehungen vor. Per Executive Order vom 31. Juli 2025 werden die in der vorherigen Anordnung festgelegten Zusatzzölle weiter angepasst – je nach Verhalten des Handelspartners, so heißt es aus dem Weißen Haus.
USA bekräftigen nationale Notlage durch Handelsdefizite
Bereits im April hatte die US-Regierung ein anhaltendes Handelsdefizit als Bedrohung für Wirtschaft und nationale Sicherheit eingestuft und in diesem Zusammenhang eine nationale Notlage ausgerufen. Daraufhin wurden zusätzliche Zölle verhängt. Nun folgt ein präzisiertes Maßnahmenpaket, das bestimmte Länder differenziert behandelt – je nachdem, ob Fortschritte in den Handelsgesprächen erzielt wurden oder nicht.
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Vergeltung oder Kooperation: Differenzierte Zollregeln
Laut der neuen Anordnung sollen für Länder, die substanzielle Fortschritte in den Verhandlungen gemacht haben, vorerst weiterhin Sonderzölle gelten – jedoch mit der Option, sie nach finaler Einigung zurückzunehmen. Andere Staaten, die sich nicht oder unzureichend um eine Lösung bemüht haben, müssen mit neuen, teils verschärften Zollaufschlägen rechnen.
Besonders die EU ist davon betroffen: Für Güter mit weniger als 15 Prozent Regelzollsatz wird dieser auf exakt 15 Prozent angehoben. Artikel mit einem regulären Zoll von 15 Prozent oder mehr bleiben von der neuen Maßnahme verschont.
Maßnahmen gegen Umgehungsstrategien
Ergänzt wird der Erlass durch eine drastische Strafmaßnahme gegen sogenannte Transshipment-Vorgänge: Wird eine Umgehung durch Zwischenexporte festgestellt, greift ein Strafzoll von 40 Prozent zusätzlich zu weiteren Sanktionen. Alle sechs Monate soll eine aktualisierte Liste mit bekannten Umgehungsländern und -fabriken veröffentlicht werden.
Breite Koordination und Umsetzung
Für die Umsetzung des Erlasses werden unter anderem das Handelsministerium, der US-Handelsbeauftragte sowie das Heimatschutzministerium verantwortlich sein. Änderungen im Harmonisierten Zolltarif (HTSUS) sowie neue Zollsätze werden über Anhänge zum Dekret geregelt und treten sieben Tage nach Veröffentlichung in Kraft – mit Übergangsregeln für bereits auf dem Weg befindliche Waren.
Die neuen Maßnahmen zeigen, dass die USA bereit sind, wirtschaftspolitischen Druck gezielt auszuüben, gleichzeitig aber zur Zusammenarbeit bereit sind – sofern Partnerländer die geforderten Standards erfüllen. Weitere Anpassungen bleiben ausdrücklich möglich.


