Im Jahr 2025 hat das Bundeskartellamt erneut weitreichende Maßnahmen zum Schutz des Wettbewerbs ergriffen. Neben klassischen Kartellverfahren standen insbesondere digitale Märkte, die Energiepreisbremsen sowie der Lebensmitteleinzelhandel im Fokus der Behörde. Präsident Andreas Mundt betonte dabei die zentrale Rolle des Wettbewerbs für Innovation und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Bußgelder, Durchsuchungen und digitale Dominanz
Die Behörde verhängte Bußgelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro, unter anderem wegen vertikaler Preisbindungen im Audiobereich. Über das anonyme Hinweisgebersystem sowie externe Meldestellen gingen rund 600 neue Hinweise auf potenzielle Verstöße ein. In zehn Fällen kam es zu unangekündigten Durchsuchungen, teils in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden.
Ein besonderer Fokus lag auf großen Digitalkonzernen. Gegen Apple, Amazon, Meta und Google wurden zentrale Verfahren geführt. So wurde etwa ein Markttest zu Apples App-Ökosystem eingeleitet, Amazon wegen möglicher Preiskontrollen abgemahnt und das Verfahren zu Google Maps nach Zugeständnissen eingestellt. Mundt warnte davor, dass neue Technologien wie Künstliche Intelligenz die Marktmacht großer Plattformen weiter zementieren könnten.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Eingriffe in Energie- und Rohstoffmärkte
Im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen leitete das Bundeskartellamt Verfahren ein, die 200 Millionen Euro an Rückflüssen in den Bundeshaushalt bewirkten. Laut Behörde hielten sich die meisten Energieversorger an die gesetzlichen Vorgaben. Im Mineralölsektor wurde nach Abschluss einer Sektoruntersuchung ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet, das auch ohne konkreten Rechtsverstoß auf strukturelle Marktstörungen abzielt.
Auch im Fernwärmesektor und im Telekommunikationsbereich bleibt das Amt aktiv. So wurden Vodafone und Vantage Towers abgemahnt, weil sie angeblich den Markteintritt von 1&1 behindert haben. Gegen den Online-Händler Temu läuft ein Verfahren wegen möglicher unzulässiger Preisvorgaben.
Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht
Rund 900 Unternehmenszusammenschlüsse prüfte das Kartellamt im Jahr 2025. Ein Zusammenschluss – die Übernahme dreier Schlachthöfe durch Tönnies – wurde untersagt. In weiteren Fällen ergriff die Behörde präventive Maßnahmen, etwa gegen die Rethmann-Gruppe, die alle Zusammenschlüsse für drei Jahre melden muss – auch solche unterhalb der Umsatzschwellen.
Im Lebensmitteleinzelhandel, einem besonders konzentrierten Markt, laufen Verfahren gegen Edeka und Coca-Cola. Im Mittelpunkt stehen Rabatt- und Konditionenpraktiken, die möglicherweise kleinere Anbieter benachteiligen.
Wettbewerbsregister stark genutzt
Im Wettbewerbsregister verzeichnete das Amt 2025 rund 1.100 tägliche Abfragen bei etwa 27.000 Einträgen. In 21 Fällen wurden Einträge nach erfolgreicher Selbstreinigung gelöscht. Das Register bleibt ein zentrales Instrument für Vergabestellen, um Informationen über rechtliche Verstöße potenzieller Auftragnehmer zu prüfen.



