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Logo der Europäischen Union auf einer Fensterscheibe eines Gebäudes
Foto: Adam B. / Pexels

EU-Studie: Zahlreiche Second-Hand-Plattformen verstoßen gegen Verbraucherrechte

Lesezeit ca. 2 Minuten

Eine Untersuchung der Europäischen Kommission deckt erhebliche Verstöße im Online-Gebrauchthandel auf. 52 % der überprüften Händler halten EU-Verbraucherschutzvorgaben nicht ein – insbesondere bei Rückgaberechten, Garantien und Preisangaben. Auch Greenwashing ist ein Problem.

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Die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern haben eine groß angelegte Untersuchung von Online-Händlern für Gebrauchtwaren durchgeführt. Dabei wurde geprüft, ob die Unternehmen die EU-Verbraucherrechte einhalten. Das Ergebnis ist laut EU-Kommission alarmierend: 52 % der 356 untersuchten Händler verstoßen möglicherweise gegen geltende Vorschriften.

Unzureichende Informationen zu Rückgaberechten

Besonders problematisch ist, dass viele Händler die Verbraucher nicht ausreichend über ihre Rechte informieren. 40 % der geprüften Anbieter klären nicht klar über das Widerrufsrecht auf, das es Kunden erlaubt, Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

Noch gravierender: 45 % der Händler geben keine korrekten Informationen zur Rückgabe fehlerhafter oder nicht der Beschreibung entsprechender Produkte. Zudem erfüllen 57 % nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgarantie von einem Jahr für Gebrauchtwaren.

Fehlende Transparenz bei Preisen und Umweltangaben

Auch bei Preisangaben gibt es Defizite. 5 % der Händler nennen ihre Identität nicht korrekt, und 8 % geben den Gesamtpreis der Waren nicht inklusive Steuern an.

Ein weiteres kritisches Thema ist Greenwashing: Von den 34 % der Händler, die umweltbezogene Aussagen auf ihren Websites machten, konnten 20 % diese nicht ausreichend belegen. Bei 28 % waren die Angaben sogar eindeutig falsch oder irreführend – ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken.

Nächste Schritte der Behörden

Die Verbraucherschutzbehörden werden nun entscheiden, ob sie Maßnahmen gegen die 185 Händler ergreifen, bei denen Verstöße festgestellt wurden. Abhängig von den jeweiligen nationalen Verfahren könnten Unternehmen dazu aufgefordert werden, ihre Geschäftspraktiken anzupassen oder mit Sanktionen rechnen.

Langfristig sollen neue EU-Vorschriften für mehr Transparenz sorgen. Die kommende Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel wird sicherstellen, dass Käufer besser über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und gesetzliche Garantien informiert werden.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Europa, Re-Commerce, Studien, Verbraucher

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