Der europäische Handelsverband EuroCommerce warnt vor einer zu weitgehenden Auslegung der Transparenzregeln im EU AI Act. In einem Schreiben an die EU-Kommission fordert die Organisation klarere und praxisnahe Leitlinien, um unnötige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.
Kritik an zu breiter Auslegung von KI-Inhalten
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Auslegung von Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte, die nach einer Verschiebung nun ab Ende 2026 gelten soll. EuroCommerce befürchtet, dass die aktuelle Interpretation zu weit gefasst ist und auch alltägliche, nicht irreführende Inhalte erfasst.
Dadurch könnten Unternehmen gezwungen sein, eine Vielzahl von Inhalten zu kennzeichnen, die keine Täuschungsabsicht haben – etwa bearbeitete Produktbilder oder KI-gestützte Marketingmaterialien.
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Gefahr von Überregulierung und „Disclosure Fatigue“
Eine pauschale Kennzeichnungspflicht könnte laut Verband zu einer Überlastung der Verbraucher führen. Wenn zu viele Inhalte als KI-generiert gekennzeichnet werden, verliere die Kennzeichnung an Aussagekraft.
Dieses Phänomen der „Disclosure Fatigue“ könne dazu führen, dass Nutzer Hinweise ignorieren und somit der eigentliche Zweck der Transparenzregelungen unterlaufen wird.
Forderung nach klarer Abgrenzung
EuroCommerce fordert daher eine präzisere Differenzierung zwischen täuschenden Inhalten und üblichen kommerziellen Anwendungen von KI.
Insbesondere müsse klargestellt werden, dass nur Inhalte mit tatsächlichem Täuschungsrisiko – etwa durch Identitätsnachahmung oder irreführende Simulationen – unter strengere Transparenzpflichten fallen.
Praktische Herausforderungen für Unternehmen
Neben inhaltlichen Fragen sieht der Verband auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung. Technische Lösungen zur Kennzeichnung und Erkennung von KI-Inhalten seien noch nicht ausgereift und schwer standardisierbar.
Zudem seien viele Unternehmen auf externe KI-Systeme angewiesen, was die Kontrolle über die Einhaltung der Vorgaben zusätzlich erschwere.
Übergangsregelungen gefordert
Angesichts der geplanten Anwendung der Vorschriften ab August 2026 plädiert EuroCommerce für Übergangslösungen. Diese sollen insbesondere für risikoarme Inhalte gelten und Unternehmen Zeit geben, praktikable Lösungen zu entwickeln.
Ziel müsse es sein, den Verbraucherschutz zu stärken, ohne Innovationen im Handel unnötig zu bremsen, so das Fazit des Verbandes.


