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Verfahren gestartet: Idealo fordert Milliarden von Google vor Berliner Gericht

Symbolik zu Recht und Gerichtsurteilen
Foto: Sora Shimazaki / Pexels

Key takeaways

Idealo fordert von Google 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Hintergrund ist der Vorwurf, Google habe mit Google Shopping über Jahre hinweg Wettbewerber wie Idealo benachteiligt. Die Klage stützt sich auf eine EU-Entscheidung von 2017, die 2024 vom EuGH bestätigt wurde.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Vor dem Landgericht Berlin fordert das deutsche Preisvergleichsportal Idealo von Google eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 3,3 Milliarden Euro. Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf, Google habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um eigene Dienste wie Google Shopping gegenüber Konkurrenten wie Idealo systematisch zu bevorzugen.

Streitpunkt: Marktmacht und Bevorzugung

Idealo, mehrheitlich im Besitz des Medienkonzerns Axel Springer, sieht in der bevorzugten Darstellung von Google-Shopping-Ergebnissen auf der Google-Suchseite eine unfaire Praxis. Die Ergebnisse des hauseigenen Dienstes seien prominent platziert worden, während Wettbewerber lediglich als einfache Links weiter unten erschienen. Diese Darstellung habe dem deutschen Portal laut eigener Aussage massiv geschadet.

Die Auseinandersetzung dauert bereits seit Jahren. Bereits 2019 reichte Idealo Klage ein – damals mit einer Forderung von 500 Millionen Euro. Nachdem der Fall zunächst ruhte, wurde die Klage nach dem EuGH-Urteil von 2024 wieder aufgenommen und die Schadensersatzsumme auf 2,7 Milliarden Euro zuzüglich 600 Millionen Euro Zinsen ausgeweitet. Idealo will von Google außerdem genaue Angaben zu Traffic, Umsätzen und Gewinnen erhalten, um die Höhe des Schadens zu belegen.

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EU-Kommission hatte 2017 Strafe verhängt

Die Klage stützt sich wesentlich auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2017. Diese hatte festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, und eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Der Europäische Gerichtshof bestätigte dieses Urteil im September 2024. Damit ist die Entscheidung für das Berliner Gericht verbindlich – nur der genaue Zeitraum der Wettbewerbsverstöße steht noch zur Debatte.

Google verteidigt sich

Google weist die Forderungen von Idealo zurück. Das Unternehmen verweist darauf, dass es nach der Entscheidung der EU-Kommission umfassende Änderungen an Google Shopping vorgenommen habe. Der Dienst sei für andere Preisvergleichsseiten geöffnet worden – mittlerweile seien über 1.500 Anbieter auf der Plattform aktiv, zuvor seien es lediglich sieben gewesen. Für Google ist das ein Beleg dafür, dass der Zugang zum Shopping-Bereich fair gestaltet sei.

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