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Produktsuche: idealo fordert 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz von Google

idealo fordert mindestens 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz von Google. Der Preisvergleichsdienst beruft sich auf ein EuGH-Urteil, das Google wegen wettbewerbswidriger Selbstbevorzugung seines eigenen Shopping-Dienstes verurteilt hat. Die Klage vor dem Landgericht Berlin soll Transparenz über Googles Marktverhalten schaffen und ein Zeichen gegen den Missbrauch von Marktmacht setzen.

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Hammer eines Richters als Symbol für Recht
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Der Preisvergleichsdienst idealo hat seine Schadensersatzklage gegen Google vor dem Landgericht Berlin erheblich ausgeweitet. Das Berliner Unternehmen fordert nun mindestens 3,3 Milliarden Euro von dem US-Konzern. Grundlage der Klage ist der bereits ältere Vorwurf, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und den Wettbewerb im Online-Preisvergleich verzerrt hat.

Klage basiert auf EuGH-Urteil zu „Google Shopping“

Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen idealo und Google ziehen sich bereits seit mehreren Jahren hin. Der aktuelle Schritt von idealo folgt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. September 2024. In diesem Urteil wurde bestätigt, dass Google durch eine „Selbstbevorzugung“ seines eigenen Shopping-Dienstes gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Google habe laut EuGH die eigene Produktsuche systematisch bevorzugt und dadurch Verbraucher in missbräuchlicher Weise zu seinem eigenen Shopping-Angebot gelenkt. Diese Praxis habe Wettbewerber wie idealo benachteiligt und den Markt verzerrt.

Erweiterte Forderungen von idealo

Neben der Schadensersatzforderung in Höhe von 2,69 Milliarden Euro plus Zinsen verlangt idealo auch weitreichende Auskünfte über den von Google generierten Traffic, Umsätze und Gewinne im Zusammenhang mit dem Produkt- und Preisvergleichsdienst von Google in Deutschland. Damit soll transparent gemacht werden, welche wirtschaftlichen Folgen das langjährige Verhalten von Google für den Wettbewerb und die Verbraucher hatte.

Der Rechtsstreit in Berlin war über Jahre hinweg ausgesetzt worden, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Nun setzt idealo seine juristische Auseinandersetzung fort und fordert, dass Google für sein Verhalten haftbar gemacht wird.

idealo sieht weitreichende Folgen für den Wettbewerb

Albrecht von Sonntag, Co-Gründer und Beirat von idealo, betonte in einer Stellungnahme die Bedeutung der Klage:

„Durch das EuGH-Urteil steht fest, dass Google mit Google Shopping seine Marktmacht missbraucht hat und damit den Wettbewerb, den E-Commerce und die Verbraucher geschädigt hat. Mit unserer Schadensersatzklage unterstreichen wir unsere Forderung nach wirksamen Konsequenzen für wettbewerbswidriges Verhalten.“

Von Sonntag sieht den Fall als richtungsweisend für den gesamten europäischen Wettbewerb. Es gehe nicht nur um idealo, sondern um die grundsätzliche Frage, wie weit monopolartige Strukturen zugelassen werden sollten.

„Das Internet darf nicht von Monopolen zum Nachteil von Verbrauchern und der europäischen Wirtschaft dominiert werden. Mit dieser Klage setzen wir ein Zeichen gegen den Missbrauch von Marktmacht und für einen fairen Wettbewerb.“

Ein Präzedenzfall für die Wettbewerbsaufsicht?

Der Fall idealo gegen Google könnte eine Signalwirkung für künftige Verfahren haben. Schadensersatzklagen basierend auf behördlich festgestellten Wettbewerbsverstößen werden zunehmend als wichtiges Mittel zur Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts angesehen. Ob idealo in Berlin Erfolg hat, bleibt abzuwarten – doch das Verfahren wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

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