Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für eine Zuckergetränkesteuer vorerst gestoppt. Nach übereinstimmenden Medienberichten gilt das konkrete Modell des Finanzministeriums innerhalb der Bundesregierung als nicht mehrheitsfähig. Die Einführung einer Abgabe auf gesüßte Getränke ist damit jedoch nicht grundsätzlich vom Tisch.
Regierung hält grundsätzlich an Zuckerabgabe fest
Die Bundesregierung hatte bereits im Frühjahr 2026 im Rahmen der Haushaltsplanung eine Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke als gesundheitspolitische Maßnahme angekündigt. Grundlage für die weiteren Beratungen sollen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sein.
Aus Regierungskreisen heißt es nun, der Vorschlag des Finanzministeriums weiche von dieser vereinbarten Grundlage ab. Das Bundesfinanzministerium betont zugleich, dass die Regierung die Einführung einer Zuckergetränkesteuer grundsätzlich beschlossen habe und derzeit über die konkrete Umsetzung berate.
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Klingbeils Modell ging offenbar weiter
Nach Informationen von BILD plante der Entwurf des Finanzministeriums eine gestaffelte Besteuerung abhängig vom Zuckergehalt. Vorgesehen gewesen sein sollen drei Steuerstufen ab fünf, sieben und zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter.
Die Einnahmen hätten nach den berichteten Planungen deutlich höher ausfallen können als bei früheren Konzepten. Für 2028 soll das Finanzministerium mit jährlich rund 1,2 Milliarden Euro gerechnet haben. Diese Detailangaben stammen bislang aus Medienberichten zum Referentenentwurf und sind nicht als endgültig beschlossene Regierungsposition zu verstehen.
Streit auch über Abstimmungsverfahren
Neben der konkreten Höhe und Ausgestaltung der Steuer gibt es offenbar laut einem Bericht des SPIEGEL Kritik am Verfahren innerhalb der Bundesregierung. Aus Unionskreisen wird dem Finanzministerium vorgeworfen, den Entwurf nicht ausreichend früh zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt zu haben.
Nach Medienberichten erhielten mehrere Ministerien nur ein sehr kurzes Zeitfenster für Stellungnahmen. Diese Darstellung ist Teil der aktuellen regierungsinternen Auseinandersetzung; eine abschließende offizielle Darstellung des Ablaufs liegt bislang nicht vor.
Zero-Getränke sollen nicht besteuert werden
Bereits zuvor hatte es Diskussionen darüber gegeben, welche Produkte von der Abgabe erfasst werden sollen. Bundesfinanzminister Klingbeil hatte Anfang September öffentlich klargestellt, dass er keine Steuer vorlegen werde, die zuckerfreie Getränke erfasst.
Damit stehen nach dem derzeitigen Stand vor allem zuckergesüßte Getränke im Mittelpunkt. Über genaue Grenzwerte, Steuersätze und Ausnahmen muss die Koalition nun weiter verhandeln.
Neue Verhandlungen über konkrete Ausgestaltung
Der Stopp durch das Kanzleramt bedeutet damit vor allem das vorläufige Ende des aktuell vorgelegten Modells. Die politische Grundsatzentscheidung für eine Zuckergetränkesteuer besteht nach Angaben der Bundesregierung weiter.
Wie hoch die Steuer ausfallen wird, welche Produkte erfasst werden und wann sie tatsächlich in Kraft treten könnte, ist derzeit offen. Die kommenden Beratungen dürften sich wieder stärker an den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit orientieren.




