Die französischen Luxusgüterkonzerne Kering und LVMH erweitern ihre gemeinsamen Standards zum Schutz von Models. Eine überarbeitete Branchencharta sieht strengere Vorgaben gegen Belästigung und Gewalt, zusätzliche Kontrollmechanismen sowie ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Models vor, die Erwachsene darstellen.
Die neuen Bestimmungen sollen erstmals während der Pariser Modewoche 2027 gelten. Sie bauen auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2017 auf, mit der beide Unternehmen gemeinsame Anforderungen an Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Wohlbefinden von Models eingeführt hatten.
Mindestalter wird einheitlich auf 18 Jahre angehoben
Künftig dürfen Models bei Modenschauen und Fotoproduktionen zur Darstellung Erwachsener erst ab ihrem 18. Geburtstag eingesetzt werden. Kering hatte diese Altersgrenze bereits 2019 eingeführt. Für LVMH bedeutet die Neuregelung eine Verschärfung gegenüber der ursprünglichen Vorgabe von mindestens 16 Jahren.
Mit der gemeinsamen Altersgrenze wollen die Konzerne insbesondere jüngere Beschäftigte vor möglichen Risiken innerhalb der Modebranche schützen. Die Bestimmung gilt für die entsprechenden Produktionen der beteiligten Marken.
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Strengere Maßnahmen gegen Belästigung und Gewalt
Ein wesentlicher Bestandteil der überarbeiteten Charta ist eine verbindliche Null-Toleranz-Regel gegenüber Übergriffen, Missbrauch und Diskriminierung. Besondere Aufmerksamkeit gilt geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt.
Marken, Modelagenturen und Produktionsteams sollen durch Schulungen und Informationsmaßnahmen stärker für problematische Situationen sensibilisiert werden. Gleichzeitig werden die Abläufe bei Castings, Modeschauen und Fotoaufnahmen intensiver überwacht.
Für Aufnahmen mit vollständiger oder teilweiser Nacktheit gelten zusätzliche Schutzvorgaben. Erforderlich sind eine vorherige ausdrückliche Zustimmung, gesonderte Räumlichkeiten und die Anwesenheit weiterer Personen, damit Models nicht allein mit einzelnen Produktionsmitarbeitern bleiben.
Anonyme Meldungen und unangekündigte Kontrollen
Kering und LVMH erweitern außerdem die Möglichkeiten, Regelverstöße zu melden. Betroffene und Zeugen sollen während der gesamten Zusammenarbeit auf ein Verfahren zurückgreifen können, das Anonymität und Schutz gewährleistet.
Ergänzend sind unangekündigte Arbeitsplatzkontrollen und Audits vorgesehen. Damit wollen die Unternehmen überprüfen, ob die vereinbarten Standards bei Agenturen, Castings und Produktionen tatsächlich umgesetzt werden.
Vielfalt und Gleichbehandlung bleiben zentrale Ziele
Die Charta bekräftigt darüber hinaus die Verpflichtung zu diskriminierungsfreien Auswahlverfahren. Castings sollen unterschiedliche Talente berücksichtigen und gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln, ohne stereotype Darstellungen zu fördern. Gleichzeitig bleibt die gestalterische Eigenständigkeit der einzelnen Luxusmarken ausdrücklich erhalten.
Mit der Erweiterung ihrer Vereinbarung wollen Kering und LVMH die Schutzstandards über ihre eigenen Unternehmen hinaus in der Modeindustrie verankern. Beide Konzerne betonen dabei die gemeinsame Verantwortung von Marken, Agenturen und Produktionsverantwortlichen für sichere Arbeitsbedingungen.




