Über 100 Unternehmen, darunter multinationale Konzerne und europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus verschiedenen Branchen wie IT, Gesundheitswesen, Automobilbau und Bankwesen, haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet. Dies hat die EU-Kommission bekanntgegeben. Der Pakt ist eine freiwillige Initiative, die Unternehmen dazu anhält, die Grundsätze der 2024 in Kraft getretenen EU-KI-Verordnung schon vor deren vollständiger Anwendung umzusetzen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, wesentliche Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsvollen und sicheren KI-Entwicklung einzuhalten. Unter den Unterzeichnern sind auch zahlreiche handelsnahe Unternehmen wie Adobe, Criteo, Microsoft, Salesforce, Google, Ingka (Ikea) und Mastercard.
Im Zentrum des Pakts stehen drei Kernmaßnahmen: die Befolgung einer KI-Governance-Strategie, die Erfassung von Hochrisiko-KI-Systemen sowie die Förderung von KI-Kompetenzen und ethischer Verantwortung innerhalb der Unternehmen. Mehr als die Hälfte der Unterzeichner geht darüber hinaus, indem sie beispielsweise zusätzliche Zusagen zur menschlichen Überwachung von KI oder zur transparenten Kennzeichnung von Deepfakes machen.
Dieser Pakt stärkt die Zusammenarbeit zwischen der EU, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, um KI verantwortungsbewusst zu entwickeln. Gleichzeitig wird die EU als Vorreiter in der globalen KI-Innovation positioniert. Besonders die Initiative der „KI-Fabriken“, die Start-ups und Industrie mit Daten, Talenten und Rechenkapazitäten versorgt, soll die Entwicklung von KI-Anwendungen in zentralen Sektoren wie Gesundheitswesen, Energie und Raumfahrt beschleunigen.
Neben dem KI-Pakt sind auch weitere Programme Teil des umfassenden KI-Innovationspakets der EU. Dazu gehören etwa die Initiative „GenAI4EU“ und die Unterstützung von KI-Start-ups durch Supercomputer sowie die geplante Gründung eines Europäischen KI-Forschungsrats, um das Potenzial von Daten bestmöglich zu nutzen. Die KI-Verordnung wird in den kommenden Jahren schrittweise in vollem Umfang anwendbar sein, wobei bestimmte Vorgaben, wie etwa das Verbot bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme, schon nach sechs Monaten greifen.