Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten – insbesondere durch den Wegfall der Berichtspflicht. Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bleiben bestehen. Das geänderte Gesetz gilt übergangsweise weiter, bis die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht umgesetzt wird.
Berichtspflicht entfällt – nationale Regelung bleibt bestehen
Mit der Reform streicht die Bundesregierung die Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Verstöße werden künftig nur noch bei schwerwiegenden Fällen geahndet. Unternehmen müssen ab sofort keine Berichte mehr einreichen – auch nicht rückwirkend für die vergangenen zwei Geschäftsjahre. Das Lieferkettengesetz bleibt jedoch bis zur Umsetzung der CSDDD im Jahr 2027 bestehen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betont, dass die Menschenrechtsstandards nicht abgesenkt werden. Ziel der Maßnahme sei es, Doppelregulierungen zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.
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HDE begrüßt Rechtssicherheit und fordert Konsequenz beim Bürokratieabbau
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit. „Die geplante Streichung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ist essenziell für eine wirksame Entlastung der Unternehmen“, erklärte Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit.
Besonders begrüßt der Verband die Rückwirkung der Regelung, die eine große Entlastung für die Unternehmen darstelle. Durch EU-Regulatorik hätten sich Berichts- und Dokumentationspflichten zuletzt stark ausgeweitet. Diese seien ohne erheblichen personellen und finanziellen Aufwand kaum noch umsetzbar. Gleichzeitig kritisiert der HDE die sehr kurze Rückmeldefrist zum Referentenentwurf: „Mit solch kurzen Fristen senden die Ministerien ein fatales Signal an die Wirtschaft“, so Gerstein. Verbände müssten ausreichend Zeit erhalten, um sich wirksam beteiligen zu können.
Darüber hinaus fordert der HDE, das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) müsse die Änderungen zügig kommunizieren und überzogene Auskunftsersuchen deutlich reduzieren. Auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD plädiert der HDE für eine möglichst unbürokratische Lösung ohne nationale Zusatzanforderungen („Gold-Plating“).
VDA fordert vollständige Aussetzung des Gesetzes
Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt die Reform, geht jedoch weiter: Präsidentin Hildegard Müller fordert die komplette Aussetzung des LkSG einschließlich der Sanktionen. Bürokratische Vorgaben würden gerade mittelständische Unternehmen stark belasten. Die Branche setze bereits auf freiwillige Maßnahmen wie die Responsible Supply Chain Initiative (RSCI), um Risiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Die Bundesregierung müsse jetzt zügig Rechtssicherheit schaffen und sich auch auf EU-Ebene für praktikable Rahmenbedingungen stark machen, so Müller.
NGOs kritisieren „Rolle rückwärts“ beim Menschenrechtsschutz
Kritik kommt von der Initiative Lieferkettengesetz. Sprecherin Sofie Kreusch warnt vor einem Rückschritt im Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards. Das LkSG sei ein effektives Instrument gewesen, das Erfolge erzielt habe. Die nun beschlossene Streichung der Berichtspflicht schwäche die Wirkung des Gesetzes erheblich und sende das falsche Signal an die Wirtschaft.
EU-Reform zielt auf Vereinheitlichung
Parallel zur nationalen Reform werden auf EU-Ebene Änderungen an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Rahmen der „Omnibus I“-Richtlinie verhandelt. Ziel ist eine Vereinheitlichung und Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsvorgaben. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin den Vorschlag der EU-Kommission als Verhandlungsgrundlage.



