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Wirtschaftsverbände fordern Stopp des deutschen Lieferkettengesetzes

Compliance in der Lagerlogistik
Foto: Depositphotos

Key takeaways

17 Wirtschaftsverbände, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE) fordern die Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes. Der Regierungsentwurf reiche nicht aus, um Unternehmen zu entlasten. Stattdessen solle die EU-Richtlinie umgesetzt und der nationale Sonderweg beendet werden.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Nach der ersten Lesung im Bundestag zur geplanten Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fordern 17 Wirtschaftsverbände die vollständige Aussetzung des Gesetzes. Zu den Unterzeichnern des öffentlichen Briefs gehören unter anderem der Handelsverband Deutschland (HDE), der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der Maschinenbauverband VDMA sowie weitere Vertreter aus Bau, Handel, Industrie und Mittelstand. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die unzureichenden Entlastungen für Unternehmen.

Kritik an Symbolpolitik

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor allem die Streichung der Berichtspflicht sowie eine Reduktion von Sanktionen vor. Aus Sicht der Verbände greift dies jedoch zu kurz: Die umfangreichen Sorgfaltspflichten und die detaillierte Dokumentation entlang globaler Lieferketten bleiben bestehen. „Spürbare Entlastungen sind somit nicht zu erwarten“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben an Bundestag und Bundesregierung.

Zentrale Forderung ist daher die komplette Aussetzung des LkSG. Sollte dies nicht erfolgen, müsse der nationale Anwendungsbereich wenigstens an die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) angepasst werden. Diese greift künftig nur noch bei Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz – während das deutsche LkSG bereits ab 1.000 Mitarbeitenden greift.

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EU-Lösung statt nationaler Alleingang

Die Verbände pochen auf eine zügige und praxisnahe Umsetzung der EU-Vorgaben, die im Dezember 2025 im Rahmen des sogenannten „Omnibus I“-Pakets beschlossen wurden. Das nationale Gesetz sei angesichts der europäischen Regelung nicht mehr zeitgemäß. Ein Fortbestehen des deutschen Sonderwegs berge die Gefahr von Rechtsunsicherheit, Wettbewerbsnachteilen und zusätzlicher Bürokratie.

Die Verbände machen klar, dass eine Verschiebung der Entlastungen bis zum Jahr 2029 keine Option sei. Vielmehr solle die aktuelle Gesetzesnovelle genutzt werden, um Unternehmen unmittelbar zu entlasten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag gemachten Zusagen nun auch umzusetzen.

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