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EU-Parlament will Lieferkettenregeln stark entschärfen

EU in Strassburg
Foto: Simon / Pixabay

Key takeaways

Das EU-Parlament hat für eine deutliche Lockerung der Lieferkettenrichtlinie gestimmt. Künftig sollen nur noch sehr große Unternehmen zu Nachhaltigkeitsberichten und Sorgfaltspflichten verpflichtet werden. Ein neues EU-Portal soll Unternehmen beim Zugang zu Berichtspflichten unterstützen. Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten starten am 18. November.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie soll nach dem Willen des Europäischen Parlaments deutlich abgeschwächt werden. Die Abgeordneten sprachen sich mehrheitlich für eine Reduzierung der Berichtspflichten und eine Einschränkung der Sorgfaltspflichten auf nur sehr große Unternehmen aus. Nun beginnen Verhandlungen mit den EU-Staaten, die das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2025 abschließen sollen.

Vereinfachte Berichterstattung nur für große Unternehmen

Künftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet werden, über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berichten. Auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung wären nur diese Unternehmen berichtspflichtig. Die Berichtsstandards sollen gestrafft, branchenspezifische Angaben freiwillig und qualitative Aussagen reduziert werden.

Kleinere Unternehmen sollen dadurch entlastet werden: Geschäftspartner mit Berichtspflichten dürfen künftig keine zusätzlichen Informationen mehr von ihnen verlangen, die über freiwillige Standards hinausgehen.

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Sorgfaltspflichten nur für Konzerne

Die Anforderungen an Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro (ca. 1,6 Mrd. Euro) gelten. Diese Firmen sollen Risiken für Mensch und Umwelt auf Basis vorhandener Daten bewerten und nur in Ausnahmefällen Informationen bei Partnern einholen müssen. Ein Übergangsplan zur Anpassung an Klimaziele soll nicht mehr verpflichtend sein.

Bei Verstößen sollen Sanktionen auf nationaler Ebene erfolgen. Die Kommission und Mitgliedstaaten sollen Leitlinien für mögliche Geldbußen erarbeiten. Geschädigte Personen sollen Anspruch auf vollständigen Schadensersatz erhalten.

Digitales EU-Portal für Unternehmen geplant

Ein digitales Portal soll künftig Unternehmen kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen zu EU-Berichtspflichten bieten. Es soll den bereits geplanten European Single Access Point ergänzen und Unternehmen mehr Orientierung im Regelwerk geben.

Parlament stellt Wettbewerbsfähigkeit vor Bürokratie

Jörgen Warborn, Berichterstatter des Rechtsausschusses, begrüßte die Entscheidung: „Wir vereinfachen Regeln, senken Kosten und geben den Unternehmen die Klarheit, die sie brauchen, um zu wachsen, zu investieren und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.“

Die Initiative ist Teil des Omnibus-I-Pakets, das die EU-Kommission im Februar 2025 vorgelegt hat. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

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