Das EU-Parlament wird am 13. November über seine Position zu geplanten Vereinfachungen bei Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten abstimmen. Vorausgegangen war eine Abstimmung am Mittwoch, in der ein Mandat des Rechtsausschusses für die Verhandlungen mit den EU-Regierungen knapp scheiterte. 309 Abgeordnete stimmten dafür, 318 dagegen, 34 enthielten sich.
Start der Trilogverhandlungen verzögert sich
Mit der Ablehnung des Mandats verzögert sich der Start der Verhandlungen mit dem Ministerrat, der seine Position bereits im Juni beschlossen hatte. Laut Geschäftsordnung des EU-Parlaments werden die Abgeordneten nun Änderungsanträge erarbeiten und auf der kommenden Plenartagung in Brüssel darüber entscheiden. Erst danach kann das Parlament formell in die Gespräche mit den Mitgliedstaaten eintreten.
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Weniger Bürokratie für Unternehmen
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Der aktuelle Legislativvorschlag ist Teil des sogenannten „Omnibus I“-Pakets zur Gesetzesvereinfachung, das die EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegt hat. Er betrifft sowohl die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten.
Gesetz soll bis Ende 2025 fertig sein
Trotz des Rückschlags im Parlament bleibt das Ziel bestehen, die neuen Vorschriften noch bis Ende 2025 zu verabschieden. Die Vereinfachungen gelten als wichtiger Schritt, um die praktische Umsetzung bestehender Regeln für Unternehmen in der EU effizienter und rechtssicherer zu gestalten.


