Ab 2025 treten mit dem neuen Postmodernisierungsgesetz (PostModG) nicht nur höhere Preise, sondern auch strengere Vorschriften für Händler in Kraft, die Kunden mehr Transparenz und Sicherheit bieten sollen. Insbesondere Versanddienstleister, Lieferzeiten und Kennzeichnungspflichten stehen im Fokus.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Erhöhte Transparenz über Versanddienstleister
Händler müssen ihren Kunden ab 2025 detaillierte Informationen zu den eingesetzten Versanddienstleistern bereitstellen.
Diese Angaben umfassen:
- Name des Dienstleisters
- Kontaktdaten, damit Verbraucher bei Problemen direkt Kontakt aufnehmen können
Das Ziel: Den Versandprozess transparenter zu gestalten und mögliche Probleme einfacher zu lösen.
2. Präzise Angaben zu Lieferzeiten
Die Pflicht zur Angabe realistischer Lieferzeiten wird verschärft. Händler müssen:
- Exakte Lieferfristen nennen, um falsche Erwartungen zu vermeiden.
- Die Lieferzeiten regelmäßig prüfen und anpassen, falls Änderungen auftreten.
Fehlerhafte oder ungenaue Informationen könnten als wettbewerbswidrig ausgelegt werden – ein Risiko, das vor allem internationale Händler betrifft.
3. Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Sicherheit:
- Pakete über 10 kg müssen sichtbar als schwer gekennzeichnet werden.
- Für Pakete über 20 kg gelten zusätzliche Anforderungen, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Diese Regelung betrifft insbesondere Händler, die große oder sperrige Produkte versenden.
Herausforderungen für Marktplatzhändler
Das PostModG birgt für Verkäufer auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay einige Herausforderungen:
Lieferzeiten und Versandangaben im Fokus:
Die korrekte Darstellung von Lieferzeiten und die Nennung des Versanddienstleisters werden entscheidend. Auch Sendungsverfolgungsnummern könnten für Käufer künftig relevanter werden.
Internationale Händler müssen aufpassen:
Verkäufer, die aus dem Ausland in die EU liefern, müssen sicherstellen, dass ihre Versandangaben den neuen Standards entsprechen.
Einheitliche Vorgaben könnten kleinere Händler benachteiligen:
Einheitliche Lieferzeitangaben könnten für kleinere Händler problematisch werden, insbesondere wenn sie längere Versandzeiten als größere Anbieter haben.
Nachträgliche Angaben erforderlich:
Fehlende oder unvollständige Informationen müssen ergänzt werden – eine zusätzliche Aufgabe, die Aufwand und Kosten erhöhen könnte.
Fazit
Das PostModG stellt Händler vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen, das Vertrauen der Kunden zu stärken. Besonders für Verkäufer auf Marktplätzen ist es wichtig, ihre Prozesse rechtzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen. Von der genauen Lieferzeitangabe bis zur korrekten Kennzeichnung schwerer Pakete – wer sich gut vorbereitet, kann rechtliche Risiken vermeiden und Kundenorientierung zeigen.