Nachdem der Bundestag im Juni das neue Postgesetz passiert hatte, hat nun der Bundesrat die Modernisierung des Postgesetzes (PostModG) verabschiedet, wodurch die Rahmenbedingungen für zukünftige Postdienstleistungen in Deutschland festgelegt werden. Die Deutsche Post begrüßt in einem Statement diese Entscheidung, da sie mehr Klarheit für Beschäftigte, Kunden und Investoren schafft. Das Gesetz soll noch im Juli in Kraft treten und ersetzt das bisherige Postgesetz und die Post-Universaldienstleistungsverordnung von 1998.
Das neue Gesetz trägt dem Strukturwandel im Postsektor Rechnung, so die DHL Group. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der versendeten Briefe stark reduziert, während das Paketaufkommen stetig steigt. Das PostModG stellt sicher, dass der Post-Universaldienst trotz dieser Veränderungen weiterhin flächendeckend erbracht werden kann.
Tobias Meyer, Vorstandsvorsitzender der DHL Group, lobt das Gesetz für die dringend benötigte Klarheit, äußert aber auch Kritik. Besonders die gelockerten Laufzeitvorgaben für Briefe, die künftig drei Tage statt zwei Tage betragen dürfen, sowie der deutsche Sonderweg bei der Wettbewerbsförderung im schrumpfenden Briefmarkt sind umstritten. Meyer weist darauf hin, dass Maßnahmen wie das Entgelt-Konsistenzgebot und die Mehrerlösabschöpfung die Universaldienstleistungen verteuern und die Qualität beeinträchtigen könnten.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Bürokratieaufbau durch das neue Gesetz. Die Einführung neuer Berichtspflichten und die erweiterte Regulierung im Paketbereich werden als hinderlich angesehen. Zudem müssen Pakete ab einem Gewicht von 10 kg künftig deutlich gekennzeichnet werden, um die Handhabung zu erleichtern.
Positiv bewertet die Deutsche Post die Möglichkeit, automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen zu nutzen. Dies bietet Flexibilität und berücksichtigt den Trend, dass es immer schwieriger wird, geeignete Einzelhändler für den Betrieb von Filialen zu finden.
Auch der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) hat die Verabschiedung des neuen Postgesetzes ausdrücklich begrüßt. Die Gesetzesnovelle schafft wichtige Rahmenbedingungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Kurier-, Express-, Paket- und Postunternehmen (KEP). Besonders hervorzuheben ist die Einführung umfassender Audit- und Meldesysteme, die die Einhaltung der Arbeitsbedingungen zwischen Auftraggebern und Subunternehmen gewährleisten sollen.