Der Bundestag hat gestern in erster Lesung über eine Änderung des Tabaksteuergesetzes beraten. Die Bundesregierung plant, die Steuer auf Tabakprodukte über vier Jahre hinweg regelmäßig anzuheben. Der Gesetzentwurf wurde nach der Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen; federführend übernimmt der Finanzausschuss die weitere Beratung.
Steuererhöhungen über vier Jahre vorgesehen
Die geplante Reform sieht schrittweise höhere Abgaben auf verschiedene Tabakprodukte vor. Betroffen sind neben Zigaretten auch Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Substitute für Tabakwaren. Damit setzt die Bundesregierung auf ein mehrjähriges Modell, das die steuerliche Belastung bis 2030 stufenweise erhöht.
Besonders deutlich wird die Entwicklung bei klassischen Zigaretten. Für eine Packung mit 20 Stück nennt der Gesetzentwurf ab 2027 einen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro. 2028 soll dieser Wert auf 9,56 Euro steigen, 2029 auf 10,42 Euro und 2030 schließlich auf 11,36 Euro.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Bund rechnet mit steigenden Steuereinnahmen
Mit der Reform verbindet die Bundesregierung erhebliche zusätzliche Einnahmen. Für 2027 werden Steuermehreinnahmen von 756 Millionen Euro erwartet. In den Folgejahren sollen die zusätzlichen Erträge weiter steigen und 2030 einen Wert von 3,59 Milliarden Euro erreichen.
Die Anpassung der Tabaksteuer ist Bestandteil der im April 2026 vereinbarten Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts. Nach Darstellung der Bundesregierung soll die Reform dazu beitragen, den finanziellen Handlungsbedarf des Bundes zu reduzieren. Die höheren Abgaben sind damit ausdrücklich auch als haushaltspolitische Maßnahme angelegt.
Bundesregierung nennt auch gesundheitspolitische Ziele
Neben den zusätzlichen Einnahmen verweist die Regierung auf gesundheitspolitische Gründe für die Steueranhebung. Die Änderungen sollen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen und mit dem Ziel verbunden sein, die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.
Steuerpolitische Maßnahmen bei Tabakwaren sollen damit nicht ausschließlich der Finanzierung des Bundeshaushalts dienen. Die Bundesregierung verknüpft die geplanten Anpassungen zugleich mit ihren Nachhaltigkeits- und Präventionszielen und führt beide Aspekte als Begründung für die Reform an.
Weitere Beratungen im Finanzausschuss
Mit der ersten Lesung ist über die geplanten Änderungen noch nicht abschließend entschieden. Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Beratungsverfahren und wird in den zuständigen Ausschüssen weiter geprüft. Dort können noch Änderungen vorgenommen werden, bevor eine erneute Beratung und Abstimmung im Bundestag erfolgt.
Im Zentrum der weiteren Beratungen stehen damit die vorgesehenen Steuerstufen, die erwarteten Mehreinnahmen und die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Produktgruppen. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens steht fest, in welcher Form die geplanten Anpassungen des Tabaksteuergesetzes tatsächlich in Kraft treten.





