OS-Link entfernen: So vermeiden Händler und Anbieter Vertragsstrafen
Seit dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, den OS-Link im Shop zu führen. Händler, die eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, sollten jetzt prüfen, ob sie kündigen müssen oder ob die Verpflichtung durch eine Gesetzesänderung bereits erloschen ist. Vertragsstrafen lassen sich durch rechtzeitiges Handeln vermeiden.
