AliExpress, TikTok und WeChat sollen systematisch gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Das wirft ihnen die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb vor, die offiziell Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht hat. Kern des Vorwurfs: Die Konzerne reagieren nicht ordnungsgemäß auf Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO.
Unvollständige oder nicht zugestellte Datenkopien
Nutzer haben laut EU-Recht das Anrecht auf eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten. Doch TikTok, AliExpress und WeChat sollen genau dieses Recht missachten. TikTok etwa übermittelte nur unstrukturierte und schwer verständliche Daten. AliExpress lieferte eine Datei, die sich nur ein einziges Mal öffnen ließ – danach war der Zugriff unmöglich. WeChat ging noch weiter und ignorierte die Anfrage vollständig.
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Recht auf Transparenz wird ausgehebelt
Noyb kritisiert, dass die Unternehmen auf Folgefragen der Betroffenen lediglich allgemeine Hinweise auf ihre Datenschutzrichtlinien gaben, ohne individuell auf die Anfragen einzugehen. Damit sei nicht überprüfbar, ob die Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt – ein zentrales Ziel der DSGVO.
Hintergrund: Datenabflüsse nach China
Die aktuellen Beschwerden stehen im Zusammenhang mit einer Reihe von Verfahren, die Noyb im Januar 2025 eingeleitet hatte. Damals ging es um rechtswidrige Datentransfers nach China durch mehrere Plattformen, darunter auch SHEIN, Temu und Xiaomi. Diese Unternehmen reagierten zwischenzeitlich auf die Kritik und stellten zusätzliche Informationen bereit. TikTok, AliExpress und WeChat hingegen blieben intransparent.
Mögliche Strafen im dreistelligen Millionenbereich
Noyb fordert nun die Verhängung empfindlicher Geldbußen. Die DSGVO erlaubt bei Verstößen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Für AliExpress würde das bei einem Umsatz von 3,68 Milliarden Euro einer Strafe von bis zu 147 Millionen Euro entsprechen.
Noyb: Mangel an Tools ist keine Ausrede
Während viele US-Technologiekonzerne mittlerweile Systeme zur automatisierten Bearbeitung von Auskunftsersuchen einsetzen, zeigen sich die drei chinesischen Plattformen deutlich weniger kooperativ. Für Noyb steht fest: Die fehlende technische Umsetzung entbindet nicht von der Pflicht, EU-Recht einzuhalten.


