Lockerung der Cookie-Regel: Freiwillige Nutzung von Einwilligungsdiensten
Die Bundesregierung hat eine Verordnung verabschiedet, die die Einbindung von Einwilligungsdiensten für Cookies freiwillig macht. Anbieter digitaler Dienste müssen diese Tools nicht zwingend nutzen, um Tracking-Einwilligungen zu verwalten.
