Die deutsche Getränkeindustrie fordert, die geplante Zuckersteuer nicht einzuführen. Sechs Branchenverbände kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme die erwarteten Preissteigerungen, zusätzliche Verwaltungskosten und den vorgesehenen Einführungstermin am 1. Juli 2027.
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, dessen Behandlung im Bundeskabinett nach Einwänden anderer Ressorts erneut verschoben wurde. Die Verbände sehen insbesondere mittelständische Hersteller durch die geplante Verbrauchsteuer belastet.
Limonade könnte deutlich teurer werden
Nach dem aktuellen Entwurf sollen zuckerhaltige Getränke abhängig von ihrem Zuckergehalt mit 26, 32 oder 38 Cent je Liter besteuert werden.
Für eine handelsübliche Kiste Cola oder Limonade ergeben sich daraus nach Berechnungen der Verbände zusätzliche Kosten von mehr als fünf Euro.
Bei einer 1,5-Liter-Flasche in der höchsten Steuerklasse würden zunächst 57 Cent Verbrauchsteuer anfallen. Da diese in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer einfließt, könnte sich der Endpreis bei vollständiger Weitergabe der Belastung um rund 68 Cent erhöhen.
Das Bundesfinanzministerium erwartet laut den Verbänden für die zweite Jahreshälfte 2027 Steuereinnahmen von 925 Millionen Euro. Für 2028 seien rund 1,14 Milliarden Euro vorgesehen. Ursprünglich habe die Kalkulation lediglich 450 Millionen Euro jährlich umfasst.
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Getränkehersteller befürchten zusätzliche Bürokratie
Neben den direkten Steuerzahlungen kritisieren die Branchenorganisationen den organisatorischen Aufwand für die Unternehmen.
Hersteller müssten ihre Produkte nach Zuckergehalt klassifizieren, steuerliche Dokumentationsverfahren einführen und bestehende Warenwirtschafts- und Abrechnungssysteme anpassen. Auch Änderungen von Rezepturen könnten zusätzliche Prüfungen erforderlich machen.
Nach den von den Verbänden angeführten Planungsdaten würden beim Zoll mindestens 200 zusätzliche Stellen entstehen. Für Personal, IT und Verwaltung seien zwischen 2026 und 2029 staatliche Ausgaben von rund 89 Millionen Euro vorgesehen.
Besonders kleinere Getränkehersteller könnten durch die neuen Anforderungen belastet werden. Die geplante Ausnahme für Betriebe mit höchstens 70.000 Litern Jahresproduktion halten die Verbände für unzureichend.
Einführung zum Juli 2027 umstritten
Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Vorbereitungszeit. Die Steuer soll bereits am 1. Juli 2027 wirksam werden. Bis dahin müssten Unternehmen unter anderem ihre IT-Systeme umstellen, steuerrechtliche Abläufe organisieren, Beschäftigte schulen und gegebenenfalls neue Steuerlager einrichten.
Auch Preislisten, Verträge und Sortimentsplanungen wären anzupassen. Gleichzeitig müsste die Zollverwaltung entsprechende technische und organisatorische Voraussetzungen schaffen.
Die Getränkeverbände verweisen auf eine Empfehlung der Finanz-Kommission Gesundheit, die eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten vorgesehen habe.
Verbände fordern Überarbeitung oder vollständigen Verzicht
An dem gemeinsamen Appell beteiligen sich die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie, der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland.
Die Organisationen verlangen eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Folgen für Verbraucher, Hersteller und Handel. Sollte die Bundesregierung an dem Vorhaben festhalten, fordern sie längere Übergangsfristen und eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.
Die geplante Steuer wird auch unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten diskutiert. Eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke kann Anreize für einen geringeren Zuckerkonsum und die Entwicklung zuckerreduzierter Produkte schaffen. Die Verbände stellen dagegen vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen in den Mittelpunkt.
Ob und in welcher Form die Zuckersteuer tatsächlich eingeführt wird, ist angesichts der bislang ausstehenden Kabinettsentscheidung offen.





