Der Bundestag hat heute das Digitale Identitätengesetz verabschiedet und damit die nationalen rechtlichen Voraussetzungen für die europäische digitale Brieftasche EUDI-Wallet geschaffen. Die deutsche Anwendung mit dem Namen d-you soll am wie bereits mehrfach kommuniziert am 2. Januar 2027 starten.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Entscheidung, fordert jedoch eine einfache Bedienung, einheitliche technische Schnittstellen und konkrete Einsatzmöglichkeiten im Handel. Entscheidend sei, dass Verbraucher die digitale Identität problemlos im Alltag verwenden können. Auch Bekanntheit und Akzeptanz spiele eine Rolle, wie aus einer ebenfalls heute erschienenen Bitkom-Befragung hervorgeht.
Bundestag verabschiedet Gesetz zur digitalen Identität
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ihn ablehnten. Mit dem Gesetz werden nationale Zuständigkeiten und Verfahren für die Umsetzung der europäischen eIDAS-Vorgaben geregelt.
Künftig sollen Bürger ihre Identität über das Smartphone nachweisen und digitale Dokumente verwalten können. Vorgesehen sind Anwendungen bei Behörden, Banken und privaten Dienstleistern sowie elektronische Signaturen. Die Wallet soll auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union funktionieren.
Die Nutzung bleibt freiwillig. Bestehende Möglichkeiten zur Identifizierung sollen weiterhin verfügbar sein.
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HDE fordert einfache Integration im Handel
Der Handelsverband Deutschland sieht in der EUDI-Wallet eine Möglichkeit, digitale Identifizierungsprozesse zu vereinfachen und Europas technologische Eigenständigkeit zu stärken.
Nach Einschätzung des stellvertretenden HDE-Hauptgeschäftsführers Stephan Tromp kann der Einzelhandel durch seine zahlreichen täglichen Kundenkontakte wesentlich zur Verbreitung der Wallet beitragen.
Voraussetzung sei allerdings, dass Händler ihre bestehenden Anwendungen ohne großen technischen Aufwand anbinden können. Der Verband fordert deshalb standardisierte Schnittstellen und möglichst einheitliche europäische Vorgaben.
Die digitale Identität müsse sowohl in Onlineshops als auch im stationären Einzelhandel praktikabel sein, so der Verband zusammenfassend.
Identifikation und Bezahlung sollen zusammenwachsen
Langfristig sieht der HDE Potenzial für eine engere Verbindung von Identitätsnachweisen und Bezahlvorgängen. Verbraucher könnten sich künftig über ihr Smartphone identifizieren und anschließend bezahlen, ohne zwischen verschiedenen Anwendungen wechseln zu müssen.
Für eine breite Akzeptanz nennt der Verband drei wesentliche Anforderungen: einfache Bedienbarkeit, grenzüberschreitende Nutzbarkeit und kompatible technische Standards.
Zugleich betont der HDE die Bedeutung des Datenschutzes. Bei einzelnen Vorgängen sollten ausschließlich die tatsächlich erforderlichen Informationen übermittelt werden. Eine sparsame Datenweitergabe könne das Vertrauen in digitale Identitätslösungen stärken.
Änderungen stärken Datenschutz und digitale Souveränität
Im parlamentarischen Verfahren wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf an mehreren Stellen angepasst. Unter anderem soll die digitale Souveränität Deutschlands und Europas bei Vergabeverfahren stärker berücksichtigt werden.
Ein zentrales Bürgerkonto des Bundes bleibt als freiwilliger Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen erhalten. Zudem sollen Nutzer entscheiden können, ob ihr biometrisches Foto in die digitalen Identitätsdaten aufgenommen wird.
Weitere Änderungen betreffen die frühere Überprüfung des Gesetzes, strengere Kontrollen befristeter Erprobungen und die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion bereits ab 13 Jahren zu verwenden.
Pseudonymfunktion und Einführung ab Januar 2027
Eine zusätzliche Entschließung des Bundestages betrifft die gesetzlich vorgesehene Pseudonymfunktion. Sollte sie zum geplanten Start am 2. Januar 2027 noch nicht verfügbar sein, soll die Bundesregierung sie möglichst kurzfristig ergänzen.
Nach Angaben der Bundesregierung entstehen Unternehmen durch die gesetzlichen Vorgaben einmalige Umsetzungskosten von rund 13,5 Millionen Euro sowie laufende jährliche Aufwendungen von 1,1 Millionen Euro. Für die Verwaltung wird insgesamt eine jährliche Entlastung von etwa 121,7 Millionen Euro erwartet.
Mit der parlamentarischen Entscheidung rückt die Einführung der europäischen digitalen Identität näher. Ob sich d-you im Alltag durchsetzt, wird wesentlich davon abhängen, wie viele öffentliche und private Dienste die Wallet unterstützen und wie unkompliziert ihre Nutzung tatsächlich funktioniert.


