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DHL klagt gegen Bundesnetzagentur – Portoerhöhung zu gering?

Posttower der DHL Group
Foto: DHL Group

Key takeaways

Die Deutsche Post DHL klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesnetzagentur. Anlass ist die Portoerhöhung ab 2025, die der Bonner Logistiker für unzureichend hält. Ziel der Klage ist es, höhere Preisaufschläge ab 2027 durchzusetzen. DHL kritisiert, dass steigende Kosten und der Rückgang von Briefsendungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

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Die Deutsche Post DHL Group hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht. Grund ist die gestern kommunizierte Entscheidung der Behörde, die Portoerhöhung für Briefe und Pakete ab Januar 2025 nur in begrenztem Umfang zuzulassen. Während die Portokosten für Briefe um 10,5 Prozent und für Pakete um 7,2 Prozent steigen dürfen, sieht das Bonner Unternehmen diese Anpassungen als unzureichend an, um die steigenden Betriebskosten aufzufangen.

Das Verfahren betrifft nicht die aktuellen Portoerhöhungen ab 2025, sondern zukünftige Preisänderungen ab 2027. Ziel der Klage ist es, stärkere Preisaufschläge zu ermöglichen, um die wirtschaftliche Rentabilität zu sichern. Vor allem im rückläufigen Briefgeschäft sieht sich DHL durch steigende Kosten zunehmend unter Druck gesetzt. Sollte das Gericht zugunsten des Logistikers entscheiden, könnten Verbraucher ab 2027 mit deutlich höheren Portokosten rechnen.

Die Bundesnetzagentur legt als Regulierungsbehörde die Obergrenzen für Preisanpassungen fest und entscheidet, welche Kostenfaktoren dabei berücksichtigt werden. DHL kritisiert bereits im Kontext des neuen Postgesetz, dass wesentliche wirtschaftliche Herausforderungen, wie der Rückgang der Briefmengen durch die Digitalisierung, nicht ausreichend einbezogen werden. Denn: Das Unternehmen, das laut Postgesetz verpflichtet ist, einen flächendeckenden Briefservice in Deutschland anzubieten, will mit der Klage erreichen, dass die Kalkulationsgrundlagen für Portoanpassungen überarbeitet werden.

Das Verfahren dürfte jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Bundesnetzagentur weiterhin zuständig für die Preisregulierung. Ebenso bleiben die gestern offiziell durch die DHL Gruppe kommunizierte Preiserhöhung unberührt.

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