Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 tegut-Lebensmittelmärkten sowie weiterer Unternehmensteile durch Edeka freigegeben. Voraussetzung ist ein umfangreiches Zusagenpaket: Edeka darf 24 weitere tegut-Standorte für vier Jahre nicht erwerben. Damit sollen Wettbewerbsprobleme in mehreren regionalen Märkten begrenzt werden.
Ursprünglich waren 202 tegut-Märkte angemeldet
Gegenstand des ursprünglich angemeldeten Vorhabens waren 202 tegut-Lebensmittelmärkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei sowie ein Logistikzentrum. Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss seit März 2026 geprüft.
Nach den Ermittlungen hätte die Transaktion ohne Zugeständnisse in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen können. In neun dieser Gebiete wäre nach Einschätzung der Behörde zusätzlich die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Edeka zu erwarten gewesen.
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24 Standorte dürfen vier Jahre nicht an Edeka gehen
Um die Bedenken auszuräumen, verzichtet Edeka für vier Jahre auf den Erwerb von 24 tegut-Standorten. Das Verbot gilt für die gesamte Edeka-Gruppe, einschließlich Regionalgesellschaften und selbstständiger Kaufleute.
Die Regelung umfasst nicht nur den unmittelbaren Erwerb, sondern auch Miet- und Anschlussmietverträge für die betroffenen Standorte. Dadurch sollen die Märkte für einen längeren Zeitraum für einen möglichen Weiterbetrieb außerhalb der Edeka-Gruppe verfügbar bleiben.
Nach Angaben des Bundeskartellamts werden die Wettbewerbsbedenken in 24 regionalen Märkten direkt durch den Verzicht beseitigt. In zehn weiteren Gebieten wirkt sich die Regelung über benachbarte und sich überschneidende Einzugsbereiche aus.
Vier Handelsgruppen kontrollieren mehr als 90 Prozent des Marktes
Die Untersuchung liefert zugleich ein aktuelles Bild des deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie Aldi Nord und Süd vereinten 2025 zusammen mehr als 90 Prozent der bundesweiten Umsätze auf sich.
Edeka kommt demnach auf rund 30 Prozent Marktanteil, die Schwarz-Gruppe auf etwa 25 Prozent, Rewe auf rund 22 Prozent und Aldi auf ungefähr 15 Prozent. Gleichzeitig stellte die Behörde keine kollektive Marktbeherrschung der großen Händler fest. Als Gegenargumente nennt sie unter anderem den tatsächlichen Wettbewerb sowie vergleichsweise niedrige Margen.
Auf der Beschaffungsseite bleibt Edekas Stellung stark
Auch die Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten wurden untersucht. Dafür betrachtete das Bundeskartellamt unter anderem neun Produktgruppen genauer und befragte rund 150 Hersteller und Lieferanten.
Die Behörde sieht Edeka auf den Beschaffungsmärkten in einer starken Position. Für manche Markenhersteller seien Edeka und Rewe, teilweise auch die Schwarz-Gruppe, als Abnehmer kurzfristig kaum ersetzbar. Der durch tegut zusätzlich hinzukommende Anteil am gesamten inländischen Beschaffungsvolumen liegt allerdings bei weniger als 0,4 Prozentpunkten. Deshalb erwartet das Bundeskartellamt durch die Transaktion keine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung auf der Beschaffungsseite.
Keine nachträglichen „Hochzeitsrabatte“
Edeka hat zudem zugesichert, im Zusammenhang mit der Übernahme keine unzulässigen Konditionsforderungen ohne angemessene Gegenleistung gegenüber Lieferanten zu stellen. Insbesondere sogenannte Bestwertabgleiche sollen nicht vorgenommen werden.
Dabei würde ein Käufer versuchen, seine eigenen Einkaufskonditionen nachträglich an möglicherweise günstigere Bedingungen des übernommenen Unternehmens anzupassen. Nach Angaben der Behörde haben Edeka und tegut zugesichert, dass Edeka keinen Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von tegut oder dessen Einkaufskooperation RTG erhält.
Parallel laufen weitere Veränderungen im tegut-Netz. Bereits im Juni hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von 36 überwiegend kleineren Standorten durch Tante Enso Süd-West freigegeben. Die geplante Übernahme weiterer tegut-Märkte durch Rewe wird dagegen noch geprüft; die Entscheidungsfrist läuft derzeit bis zum 29. Oktober 2026.



