Das Bundeskartellamt hat im Zusammenschlussverfahren zwischen EDEKA und tegut erhebliche wettbewerbliche Bedenken geäußert. In einer vorläufigen Bewertung sieht die Behörde insbesondere auf regionaler Ebene Risiken für den Wettbewerb, während die bislang vorgelegten Zusagen von EDEKA nicht ausreichen, um diese auszuräumen.
Vorläufige Einschätzung im laufenden Verfahren
Mit der sogenannten Abmahnung legt das Bundeskartellamt seine aktuelle Bewertung offen, ohne bereits eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die beteiligten Unternehmen können nun Stellung nehmen, bevor die Behörde über den Zusammenschluss entscheidet.
Geprüft wird ausschließlich nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien. Andere Aspekte wie Beschäftigungseffekte sind nicht Bestandteil des Verfahrens.
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Übernahme von Märkten und Infrastruktur geplant
EDEKA plant den Erwerb von 202 tegut-Supermärkten, 41 teo-Standorten, einer Bäckerei sowie eines Logistikzentrums. Nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens im April 2026 wurde die Frist nach einem ersten Zusagenangebot bis September verlängert.
Regionale Märkte besonders betroffen
Die größten Bedenken betreffen die Wettbewerbssituation vor Ort. In 37 regionalen Märkten sieht das Bundeskartellamt eine mögliche Einschränkung von Auswahl und Konkurrenz, insbesondere in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg.
Da der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel stark lokal geprägt ist, steht die Frage im Mittelpunkt, ob Verbraucher künftig weniger Alternativen haben könnten.
Beschaffungsmärkte weniger kritisch
Auf den Beschaffungsmärkten bewertet die Behörde die Auswirkungen dagegen als begrenzt. Zwar verfügt EDEKA bereits über eine starke Position, der zusätzliche Marktanteil durch tegut fällt jedoch mit weniger als 0,5 Prozent gering aus.
Marktkonzentration allein kein Verbot
Die Untersuchung bestätigt die hohe Konzentration im deutschen Lebensmittelhandel, in dem vier große Konzerne über 90 Prozent des Umsatzes kontrollieren. Für ein Verbot reicht dies jedoch nicht aus, solange ein wirksamer Wettbewerb zwischen ihnen besteht. Hinweise auf ein abgestimmtes Marktverhalten sieht das Bundeskartellamt bislang nicht.
Weitere Verhandlungen entscheidend
EDEKA kann im weiteren Verfahren zusätzliche Zusagen machen, etwa durch den Verzicht auf einzelne Standorte. Die bisherigen Vorschläge reichen laut Behörde jedoch nicht aus.
Die endgültige Entscheidung hängt nun von den Stellungnahmen der Beteiligten und möglichen Nachbesserungen ab.






