Die Europäische Kommission hat Alphabet, dem Mutterkonzern von Google, vorläufige Feststellungen zu zwei möglichen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) übermittelt. Dies teilte gestern die EU-Kommission mit. Dabei geht es um die Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche sowie um Einschränkungen für App-Entwickler im Google Play Store.
Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche
Nach Auffassung der Kommission behandelt Alphabet eigene Dienste wie Shopping, Hotelbuchungen oder Finanzinformationen in den Google-Suchergebnissen bevorzugt. Diese würden prominenter platziert und visuell hervorgehoben, während konkurrierende Angebote benachteiligt seien. Dies widerspreche den DMA-Vorgaben, nach denen Gatekeeper-Plattformen Wettbewerber fair und nicht diskriminierend behandeln müssen.
Alphabet hatte nach eigener Aussage bereits Änderungen an Google Search vorgenommen, doch die Kommission sieht darin keine ausreichende Anpassung. Die bisherigen Untersuchungen und Rückmeldungen von Marktteilnehmern legen nahe, dass die bevorzugte Behandlung eigener Angebote weiterhin besteht.
Einschränkungen für App-Entwickler im Google Play Store
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Google Play Store. Laut DMA müssen App-Entwickler Kunden auf alternative, möglicherweise günstigere Kaufoptionen außerhalb des Play Stores hinweisen können. Die Kommission bemängelt, dass Alphabet dies technisch einschränke und hohe Gebühren über einen unangemessen langen Zeitraum erhebe.
Während Alphabet für die Vermittlung neuer Kunden Gebühren verlangen darf, stuft die Kommission die derzeitige Gebührenstruktur als überhöht ein. Dies könnte dazu führen, dass Entwickler und Verbraucher benachteiligt werden, da alternative Vertriebswege erschwert werden.
Mögliche Konsequenzen für Alphabet
Die vorläufigen Feststellungen bedeuten noch keine endgültige Entscheidung. Alphabet kann sich nun verteidigen, die Untersuchungsergebnisse prüfen und schriftlich Stellung nehmen. Sollte die Kommission ihre Einschätzung bestätigen, könnte sie eine offizielle Feststellung der Nichteinhaltung des DMA treffen.
Parallel dazu setzt die Kommission den Dialog mit Alphabet fort, um mögliche Lösungen im Einklang mit den Artikeln 6(5) und 5(4) des DMA zu erarbeiten. Die endgültige Entscheidung über mögliche Sanktionen oder Anpassungen wird erst nach Abschluss des Verfahrens getroffen.