BGH: Apotheken auf Amazon benötigen Einwilligung zur Datennutzung
Der Bundesgerichtshof verpflichtet Apotheken, die über Amazon Arzneimittel vertreiben, zur Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung der Kunden bei der Datenverarbeitung. Auch bei rezeptfreien Präparaten gelten Bestelldaten als Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO.
