Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di intensiviert ihren Widerstand gegen das neue Bayerische Ladenschlussgesetz und hat neben einer laufenden Popularklage nun auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Reform den verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz unzulässig einschränkt.
Zweiter juristischer Schritt nach Klage in Bayern
Bereits im Januar 2026 hatten sieben Klägerinnen und Kläger mit Unterstützung von ver.di eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Mit dem Gang nach Karlsruhe will die Gewerkschaft nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Die Vertretung übernimmt erneut der Staatsrechtler Tristan Barczak, der bereits das Verfahren in Bayern begleitet.
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Kernkonflikt: Schutz des arbeitsfreien Sonntags
Im Zentrum der Kritik stehen die erweiterten Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen sowie zusätzliche Ausnahmeregelungen. ver.di sieht darin einen erheblichen Eingriff in den durch Grundgesetz und Bayerische Verfassung garantierten Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Nach Auffassung der Gewerkschaft droht eine schleichende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten, die langfristig den Charakter des Sonntags als Ruhetag untergraben könnte.
Das im Juli 2025 verabschiedete Gesetz modernisiert das bayerische Ladenschlussrecht. Es erlaubt unter anderem personallose Kleinstsupermärkte mit erweiterten Öffnungszeiten sowie zusätzliche Öffnungsmöglichkeiten in Tourismus-, Kur- und Wallfahrtsorten. Gleichzeitig bleibt Bayern im bundesweiten Vergleich bei den allgemeinen Ladenöffnungszeiten weiterhin relativ restriktiv.
ver.di warnt vor Belastung für Beschäftigte
Die Gewerkschaft kritisiert die Reform als deutliche Verschlechterung für Beschäftigte im Einzelhandel. Sie sieht steigenden Arbeitsdruck, zusätzliche Belastungen für Familien und eine zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeiten. Zudem befürchtet ver.di, dass insbesondere große Handelsunternehmen von den neuen Regelungen profitieren, während kleinere Betriebe stärker unter Wettbewerbsdruck geraten.
Auch Vertreter des Handelsbereichs innerhalb der Gewerkschaft betonen, dass die Ausweitung von Sonntagsöffnungen den Schutzgedanken des arbeitsfreien Tages aushöhle und die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialem Schutz verschiebe.
Staatsregierung verweist auf ausgewogenen Ansatz
Die Bayerische Staatsregierung weist die Vorwürfe zurück und betont, dass der Sonn- und Feiertagsschutz weiterhin gewährleistet sei. Die Reform stelle einen Kompromiss dar, der sowohl den Bedürfnissen von Konsumenten als auch den Anforderungen des Handels gerecht werde. Die vorgesehenen Ausnahmen seien eng begrenzt und dienten vor allem der Anpassung an veränderte Einkaufsgewohnheiten.
Grundsatzentscheidung mit bundesweiter Relevanz
Der Rechtsstreit könnte über Bayern hinaus Signalwirkung entfalten. In den vergangenen Jahren haben Gerichte immer wieder Grenzen für Sonntagsöffnungen definiert und den Schutz des Ruhetags betont. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte nun erneut Maßstäbe setzen und die Spielräume der Bundesländer bei der Gestaltung des Ladenschlussrechts präzisieren.
Ob die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, ist derzeit offen. Unabhängig davon dürfte das Verfahren die grundsätzliche Debatte über die Balance zwischen wirtschaftlicher Liberalisierung, Verbraucherinteressen und Arbeitnehmerschutz weiter verschärfen.






